Mit Beschluss vom 29. April 2020 legte der Bundesrat fest, dass Grossveranstaltungen mit einer Beteiligung von mehr als 1000 Leuten mindestens bis Ende August 2020 verboten bleiben. Zwar gilt das Verbot für politische Veranstaltungen nicht unmittelbar. Die Kantone können für Landsgemeinden oder Gemeindeversammlungen von dieser Vorgabe abweichen, sie sind jedoch dafür verantwortlich, dass gleichwohl ein wirksamer Ansteckungsschutz gewährleistet ist. Dies ist insbesondere bei Versammlungen mit deutlich mehr als 1000 Leuten eine schwierige Aufgabe. Die entsprechenden Massnahmen würden sich massiv auf den Charakter der Landsgemeinde auswirken. Hinzu kommt, dass beim Landsgemeindegottesdienst und bei den üblichen Festivitäten nach einer Landsgemeinde die allgemeinen Einschränkungen des Bundes über Menschenansammlungen und das Abstandhalten gelten, die bis Ende August noch nicht soweit gelockert sein dürften, dass eine Durchführung im üblichen Rahmen möglich wäre.
Die Standeskommission hat daher beschlossen, die auf den 23. August 2020 verschobene Landsgemeinde nicht durchzuführen. Eine nochmalige Verschiebung der Landsgemeinde erachtet sie als nicht zielführend. Zum einen besteht das Risiko, dass diese wegen einer zweiten Ansteckungswelle oder wegen einschränkender Bundesvorgaben abermals nicht durchgeführt werden könnte. Zum andern soll die seit Ende April angeordnete Verlängerung der Mandate der Behördenmitglieder nicht länger ausgedehnt werden.
In Absprache mit den Bezirksräten wurden zudem die Bezirksgemeinden, die vom 4. bis 6. September 2020 hätten stattfinden sollen, abgesagt. Nicht betroffen von der Absage sind demgegenüber die Schul- und Kirchgemeinden sowie die Dunke. Da die Bundesvorgaben Versammlungen dieser Grössenordnung im Zeitraum zwischen Juni und September zulassen dürften, erscheint es weiterhin realistisch, dass sie durchgeführt werden können.
Um die notwendigen Entscheide für die Behördenorganisation und die wichtigsten Geschäfte des Kantons und der Bezirke zu ermöglichen, wird die Standeskommission eine Rechtsgrundlage für Urnenabstimmungen schaffen. Der Urnengang sowohl für Kantons- als auch für Bezirksangelegenheiten wird einheitlich auf den 23. August 2020 angesetzt. Für zweite Wahlgänge und zusätzliche Ergänzungswahlen in den Bezirken, die möglicherweise im Nachgang zu den kantonalen Wahlen notwendig werden, ist derzeit der 27. September 2020 vorgesehen. An diesem Datum gelangen bereits eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung. Als Termin für letzte Bereinigungen wäre der 29. November 2020, ebenfalls ein eidgenössischer Abstimmungstag, möglich.
Innerrhoden | 22.05.2020 | 09:50 Uhr
rk
Keine Landsgemeinde und keine Bezirksgemeinden in diesem Jahr
Nach eingehender Analyse der Lage ist die Standeskommission in Absprache mit den Bezirksräten zum Schluss gekommen, dass 2020 bedauerlicherweise weder die Landsgemeinde noch Bezirksgemeinden stattfinden können. Stattdessen werden am 23. August 2020 Urnenabstimmungen über die wichtigsten Geschäfte durchgeführt.