Keine drohenden Einschränkungen wegen Zweitwohnungsgesetzes

2016 wurden erstmals Zahlen zum Zweitwohnungsanteil in Innerrhoden erhoben. In allen Bezirken lag damals der Anteil unter dem Schwellenwert von 20 Prozent. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass der Zweitwohnungsanteil in allen Bezirken weiterhin unter dem Schwellenwert liegt und sogar rückläufig ist.

  • Der Bau von nicht ganzjährig genutztem Wohnraum wurde 2012 mit einer Initiative begrenzt. (Bild: Archiv app24/H9)

    Der Bau von nicht ganzjährig genutztem Wohnraum wurde 2012 mit einer Initiative begrenzt. (Bild: Archiv app24/H9)

Am 11. März 2012 fand die Abstimmung über die Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» statt. Sie wurde mit 50,6 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Die Initiative verlangte, den Anteil an Zweitwohnungen in den Gemeinden zu begrenzen, um die Zersiedelung zu bremsen. Ab einem Anteil von 20 Prozent wird seither der Bau oder die Umnutzung zu sogenannten «kalten Betten», das heisst nicht ganzjährig genutztem Wohnraum, eingeschränkt.

Im Kanton Appenzell Innerrhoden ist der Anteil an Zweitwohnungen rückläufig, wie aus einer Medienmitteilung des Innerrhoder Bau- und Umweltdepartements hervorgeht. Die rege Bautätigkeit der vergangenen Jahre erfolgte somit überwiegend zur Erstellung von ganzjährig genutztem Wohnraum. So nahm beispielsweise im fusionierten Bezirk Schwende-Rüte der Anteil von 16,9 Prozent (Schwende) beziehungsweise 13,4 Prozent (Rüte) auf 12 Prozent ab. Bei dieser Entwicklung sei nicht zu erwarten, dass einzelne Bezirke in den Bereich des Schwellenwerts von 20 Prozent gelangen und Einschränkungen für den Bau oder die Umnutzung von Wohnungen befürchten müssen, heisst es in der Mitteilung. Die Reserve beträgt beispielsweise im Bezirk Oberegg im heutigen Gesamtwohnungsbestand 91 zusätzliche Zweitwohnungen.

Die aktuellen Zahlen zum Zweitwohnungsanteil in Innerrhoden. (Quelle: Bau- und Umweltdepartement Appenzell Innerrhoden)

2
2

Weitere Artikel

Schreibe einen Kommentar