Keine aufsichtsrechtlichen Massnahmen

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat einer Aufsichtsbeschwerde im Zusammenhang mit dem Schiesssportzentrum Teufen nicht Folge gegeben, obwohl der Gemeinderat seine Finanzkompetenzen überschritten hat.

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Im Rahmen der Aufsichtsbeschwerde musste der Kanton abklären, ob Mitglieder des Teufener Gemeinderates ihre Stellung als Gemeinderatsmitglied missbraucht haben. Dieser Verdacht bestätigte sich nicht. Bei den massgeblichen Beschlüssen des Gemeinderates befand sich der damalige Finanzvorstand der Gemeinde im Ausstand. Ihm wurde vorgeworfen, als Gemeinderat die von ihm gegründete und präsidierte Genossenschaft Schiesssportzentrum Teufen (SSZ) bevorteilt zu haben.
Der Regierungsrat stellte aber fest, dass der Teufener Gemeinderat im Zusammenhang mit der Kreditvergabe zu Gunsten des SSZ seine Finanzkompetenzen überschritten hat. Der Baurechts- und Darlehensvertrag mit dem SSZ hätte dem obligatorischen Referendum unterstellt werden müssen. Für den Regierungsrat war aber letztlich entscheidend, dass der Gemeinderat die Vorgänge rund um das SSZ extern untersuchen liess, die entsprechende Lehren zog und insbesondere mit der Jahresrechnung 2012 gegenüber den Stimmberechtigten von sich aus die nötige Transparenz über das finanzielle Engagement der Gemeinde im Zusammenhang mit dem SSZ geschaffen hat. Aus aufsichtsrechtlicher Sicht drängten sich deshalb auch hier keine Massnahmen auf.

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