Kein Referendum gegen Überbauungsplan Katzenbühl

Am 12. Juli wurde der Überbauungsplan Katzenbühl in Hundwil per Gemeinderatsbeschluss zur Genehmigung an das Departement Bau und Volkswirtschaft eingereicht.

  • (Symbolbild: Archiv/H9)

    (Symbolbild: Archiv/H9)

Ein Überbauungsplan ist ein Sondernutzungsplan. Im Plangebiet Katzenbühl gilt eine Quartierplanpflicht. Der Quartierplan regelt die Erschliessung, die besondere Bauweise und die Bauqualität. Insgesamt umfasst das Baugebiet 7713 Quadratmeter.
Die öffentliche Mitwirkung, die öffentliche Planauflage, eine öffentliche Änderungsauflage und die öffentliche Ausschreibung des fakultativen Referendums, welches nicht ergriffen wurde, sind erfolgt. Die entsprechende Bearbeitung hat stattgefunden und ist vom Gemeinderat verabschiedet worden.
Als letzter Schritt erfolgte die Feststellung, dass das fakultative Referendum nicht ergriffen wurde inklusive der Verabschiedung des Gemeinderates zuhanden der Genehmigung. Mit der Genehmigung durch das Departement Bau und Volkswirtschaft tritt der Überbauungsplan in Kraft.
Im Baugebiet Katzenbühl soll mit neun Mehrfamilienhäusern attraktiver Wohnraum entstehen. Die Erschliessung soll mittels Tiefgarage mit Einfahrt über die Pfandstrasse erfolgen.

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