«Kein Joghurt kaufen dürfen, aber wählen»

Die Sachvorlagen für die kommende Landsgemeinde am 28. April wurden bei der FDP kontrovers diskutiert, fanden letztlich aber breite Unterstützung. Im Zentrum des Interesses stand die Verfassungsrevision, insbesondere einige der inhaltlichen Neuheiten. Auf Unverständnis stiessen zunächst die Kosten für die Sanierung der Eichbergstrasse.

  • Die debattierenden Mitglieder der FDP AI mit ihrem Präsidenten Gido Karges (zweiter von rechts oben) hören aufmerksam Landesfähnrich Jakob Signer zu. (Bilder: Tommaso Manzin)

    Die debattierenden Mitglieder der FDP AI mit ihrem Präsidenten Gido Karges (zweiter von rechts oben) hören aufmerksam Landesfähnrich Jakob Signer zu. (Bilder: Tommaso Manzin)

  • Landesfähnrich Jakob Signer recherchierte zu ¬Detailfragen und gab Auskunft.

    Landesfähnrich Jakob Signer recherchierte zu ¬Detailfragen und gab Auskunft.

Gido Karges, Präsident der FDP Appenzell Innerrhoden, begrüsste die Gäste und insbesondere Landesfähnrich Jakob Signer. Er erläuterte die an der Landsgemeinde traktandierten Sachgeschäfte. Die erstmals seit über 20 Jahren ins Minus gerutschte Staatsrechnung wurde erklärt und zur Kenntnis genommen, mehr als das Zahlenwerk interessierte das Regelwerk der Verfassungsrevision. Signer wies darauf hin, dass auf die Einführung erheblicher Neuerungen bewusst verzichtet wurde.

Eine der inhaltlichen Änderungen, die der Grosse Rat der Landsgemeinde vorlegt, betrifft die Finanzkompetenzen. Die Landsgemeinde hat derzeit die Ausgabenkompetenz ab einer Million Franken, mit der Revision greift dieses obligatorische Referendum   ab zwei Millionen. Beim Grossen Rat steigt die Hürde für das fakultative Referendum von einer halben auf eine Million. Bis zu diesem Betrag kann der Rat abschliessend entscheiden (die Standeskommission bis 500 000 Franken).

Obschon eine materielle Änderung, habe man den Punkt in der Begleitkommission unterstützt, warf Karges ein, die Standeskommission habe sogar tiefere Beträge für sich selbst vorgeschlagen, man habe aber gesagt, angesichts der heutigen Budgets mache weniger gar keinen Sinn. Die Beträge der noch gültigen Verfassung stammen von 2002, klärte der Landesfähnrich ab.

«Dauer künftiger Krisen ungewiss»

Der Amtszwang wird auf Volkswahlen beschränkt, die Gesamtdauer sinkt von acht auf vier Jahre. Karges hätte den Amtszwang lieber ganz abgeschafft: «Ein alter Zopf», sagte er.  Und wenn es so schwer sei, jemanden für ein Amt zu finden, dann müsse man das Amt ändern.

Dazu kam als materielle Änderung das Stimmrecht auch für Urteilsunfähige und Menschen, die umfassend auf einen Beistand zurückgreifen müssen: rund 30 Personen. Karges störte sich dennoch an der neuen Norm: «Kein Joghurt kaufen dürfen, aber wählen. Das kann es nicht sein», sagte er. «Dann könnte auch jeder, der unter 18 ist, wählen.» Weiter wird Notrecht in der Verfassung verankert, auf das die Standeskommission in einer Krisensituation zurückgreifen kann. Auslöser für die Einführung seien die Erfahrungen der Pandemie.

Auf eine zeitliche Begrenzung in der Verfassung wurde verzichtet, diese soll auf Gesetzesstufe festgelegt werden. Man könne nicht wissen, wie die nächste Krise aussieht und wie lang sie dauert, eine zeitliche Beschränkung in der Verfassung hätte die Handlungsfähigkeit unnötig eingeschränkt, sagte Signer. Karges stimmte zu: Ich glaube nicht, dass das eine Generalvollmachtsklausel ist, mit der die Standeskommission dann einfach durchregiert.»

Als materielle Änderung wird zudem die Feuerschaugemeinde in die Verfassung eingeführt. Als Wasser- und Stromlieferant müsste sie nicht in der Verfassung stehen, aber als Planungsbehörde habe sie hoheitliche Befugnisse einer Gebietskörperschaft wie ein Bezirk, meinte Signer. Karges sah das anders: die hoheitlichen Befugnisse seien erst in der jüngeren Geschichte entstanden, eine Aufnahme in die Verfassung dränge sich nicht auf. «Wir waren auch gegen eine Nennung der einzelnen Bezirke in der Verfassung.»

«Wenn, dann wirklich nur formell»

Ein Teilnehmer wollte wissen, was passiert, falls die Revision abgelehnt würde. Signer zeigte sich gewiss, dass die Revision wenige Gründe biete, nein zu stimmen. Es werde fortgeführt, was bestehe. Die Revision sei eine grosse juristische Arbeit gewesen. Es habe immer geheissen die Landsgemeinde habe den Auftrag zu einer formalen Verfassungsrevision gegeben, kritisierte Karges, dabei sei der Vorschlag von der Standeskommission gekommen. Zudem hätte man dann ganz auf materielle Änderungen verzichten müssen. Signer entgegnete, der Grosse Rat habe mit Blick auf die ganze Verfassung lediglich relativ geringfügige materielle Änderungen beschlossen.

Aber wissen die Leute überhaupt, dass es auch materielle Änderungen gibt oder geht es in ihren Köpfen um eine rein redaktionelle Überarbeitung der Verfassung? Signer weist darauf hin, dass die inhaltlichen Änderungen im Mandat auf sechs Seiten deklariert seien. Neben den Erklärungen an den Landsgemeindeversammlungen führe der Kanton eigens zur Verfassungsrevision   eine öffentliche Informationsveranstaltung durch. Signer wies damit auf die Informationsveranstaltung des Kantons von heute Donnerstag um 19 Uhr im Grossratssaal hin.

Wäre eine Konkordanztabelle nicht hilfreich, welche die alte und neue Verfassung einander gegenüberstellt? Solche synoptischen Darstellungen seien geeignet bei Teilrevisionen, entgegnete Signer. Bei Totalrevisionen wäre es schwierig, weil die Artikel an einen anderen Ort rutschen. Im Grossen Rat habe es solche Vergleichstabellen gegeben. Karges bestätigte: Auch in der vorberatenden Kommission, aber die Tabelle sei irgendwann dermassen unübersichtlich geworden, dass sie nicht weitergeführt wurde. Karges fasste seine Sicht auf die Vorlage am Ende so zusammen: «Einige Sachen ärgern uns, aber insgesamt wäre es schade, die Revision abzulehnen.» Die Verfassungsrevision wurde schliesslich ohne Gegenstimme mit einer Enthaltung zur Annahme empfohlen.

Stimmfreigabe Kantonsgericht

Die Revision des Einführungsgesetzes (EG) des Zivilgesetzbuches (ZGB) will die gesetzliche Grundlage für künftige Digitalisierungsprojekte schaffen, insbesondere für die Einführung einer zur physischen Unterschrift gleichwertigen qualifizierten elektronischen Signatur. Die Gemeinde sprach die Ja-Parole hier einstimmig aus, ebenso in der anderen Revision des EG ZGB zur Übernahme zivilrechtlicher Funktionen wie Grundbuchamt, Erbschaftsamts und Betreibungsamt durch den Kanton in Oberegg. Vor Ort werden weiterhin Leistungen angeboten. Auch die Revision des Landwirtschaftsgesetzes empfehlen die FDP-AI-Mitglieder einstimmig zur Annahme. Es geht dabei um die Schaffung von kantonalen Grundlagen für Herdenschutzmassnahmen, vornehmlich um die nächtliche Unterbringung von Ziegen auf den Sömmerungsgebieten.

Keine Gegenstimmen oder Enthaltungen gab es auch für die Revision des Jagdgesetzes zur Einrichtung von Wildruhegebieten. In der Landsgemeinde 2022 wurde eine Vorlage zurückgewiesen, das Gebiet Sonnenhalb wurde in der neuen Vorlage ausgenommen, als Wildruhegebiete sind noch   Chalberer, Marwees und Brugger Wald vorgesehen.

Weniger glimpflich erging es dem Kredit von 14,5 Millionen zur Sanierung der Eichbergstrasse im Abschnitt Eggerstanden bis Risshau. Die meisten Mitglieder störten sich an den hohen Kosten, und fragten sich, ob Ausweichstellen nicht reichen würden. Würde man nur Ausweichstellen machen, käme es auf gut 12 Millionen, sagte dazu Signer. Teuer sei nicht die Verbreiterung,  sondern die Sanierung der Strasse, die sich in Rutschgebiet befinde. Der Kredit wurde schliesslich mit zwei Gegenstimmen zur Annahme empfohlen.

Die Bestätigung der Standeskommission schien eine ausgemachte Sache. Bei der Wahl von Michael Manser zum Präsidenten des Kantonsgerichts als Nachfolger von Evelyne Gmünder beschloss die FDP AI die Stimmfreigabe.

11
17

Weitere Artikel

Schreibe einen Kommentar