Kein geeigneter Platz für Fahrende

Der Gemeinderat hat sich mit der Thematik der Durchgangsplätze für Fahrende befasst. Im kantonalen Richtplan ist der Zeughausplatz als temporärer Platz für Fahrende – sofern verfügbar – vorgesehen.

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Im Richtplanbericht des Kantons wird dazu Folgendes festgehalten: «In den Gemeinden Herisau und Teufen werden den Fahrenden temporär Plätze angeboten, welche sich in Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen befinden. Diese Standortgemeinden regeln die Angelegenheiten situativ. Der Bestand der Plätze ist damit aber nicht gesichert, und ihre Verfügbarkeit richtet sich nach den jeweiligen Aktivitäten, die in den Gemeinden auf diesen Plätzen sonst noch stattfinden.»
Der Gemeinderat hat festgestellt, dass die Verfügbarkeit des Zeughausplatzes in den letzten Jahren massiv abgenommen hat. Die Auslastung in den beiden Häusern (Lindensaal und Zeughaus Teufen) ist erfreulicherweise gestiegen. Die Verfügbarkeit für Fahrende beschränkt sich auf etwa zwei Wochen in den Sommerferien, wenn keine anderen Grossanlässe stattfinden bzw. für den Rest des Jahres auf Einzeltage.
Der Gemeinderat hat dem Kanton nun ein Gesuch um Streichung des Zeughausplatzes als Platz für Fahrende aus dem kantonalen Richtplan in Ermangelung als geeignete Fläche eingereicht und zugleich ersucht, eine Ausweichmöglichkeit auf kantonseigenem Grundeigentum zu prüfen.

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