Der Kanton fördert gestützt auf das Alpgesetz die Erhaltung und Bewirtschaftung der Alpen mit Beiträgen an Infrastruktur- und Bodenverbesserungsmassnahmen. Die Standeskommission hat im Juni 2022 die Kriterien für die Ausrichtung von Beiträgen an Infrastrukturen und den Unterhalt von Alpen festgelegt. Als beitragsberechtigt gelten Aufwände für den Unterhalt von Anlagen zur Wasserversorgung und Elektrifizierung. Bei unerschlossenen Alpen können anrechenbare Kosten für Transportaufwände, Tränkeeinrichtungen oder Weidedurchgänge berücksichtigt werden. Aufgrund der zwölf für das Jahr 2023 eingegangenen Gesuche hat die Standeskommission Beiträge von insgesamt 20’116.30 Franken ausgerichtet, wie sie am Freitag in einer Mitteilung festhält. Davon entfallen Beiträge von 12’898.35 Franken an Massnahmen für die Wasserversorgung und von 7217.95 Franken an den Unterhalt von unerschlossenen Alpen.
Appenzell | 08.03.2024 | 15:00 Uhr
Rk
Kantonsbeiträge an Infrastruktur und Unterhalt von Alpen
Die Standeskommission hat an die Kosten von Infrastrukturmassnahmen und an den Unterhalt von Alpen Beiträge von insgesamt rund 20’000 Franken gesprochen.