Das Gericht wird nun einen weiteren Verhandlungstermin ansetzen.
In der Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt traf der Fernsehmoderator am Mittwoch nach eineinhalb Jahren erstmals wieder auf seine ehemalige Geliebte Claudia D.
Diese hatte Vergewaltigungsvorwürfe gegen Kachelmann erhoben. Im folgenden Strafprozess hatte das Landgericht Mannheim Kachelmann im Mai 2011 freigesprochen. Von einer vorsätzlichen Falschbeschuldigung seitens der Ex-Geliebten gingen die Richter dabei jedoch nicht aus.
Im Zivilverfahren fordert Kachelmann nun den Ersatz von Gutachterkosten, die ihm wegen der Verhaftung entstanden seien. Der Schweizer Wettermoderator fordert 13’350 Euro Schadenersatz. Als Kläger im Zivilprozess muss Kachelmann nun – anders als im Strafverfahren – beweisen, dass seine Ex-Freundin ihn zu Unrecht beschuldigt hat.
Anfang Oktober hatte Kachelmann zusammen mit seiner Frau Miriam ein Buch zum Vergewaltigungsprozess veröffentlicht und jüngst einen Teilerfolg errungen. Er darf Claudia D. einer Gerichtsentscheidung zufolge eine «Falschbeschuldigerin» nennen.