Kachelmann darf vollen Namen nennen

Jörg Kachelmann darf seine ehemalige Geliebte doch wieder mit vollem Namen in der Öffentlichkeit nennen.

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Das Landgericht Mannheim hob zwei einstweilige Verfügungen gegen den 54-jährigen Schweizer Moderator und den Heyne-Verlag wieder auf. Das gab ein Gerichtssprecher heute Freitag bekannt. Damit kann auch Kachelmanns Buch «Recht und Gerechtigkeit» wieder mit voller Namensnennung vertrieben werden.

Die ehemalige Geliebte hatte Kachelmann der Vergewaltigung bezichtigt. Am Ende eines spektakulären Prozesses war der Wetterexperte im Mai 2011 freigesprochen worden. Die Radiomoderatorin hatte sich zunächst erfolgreich dagegen gewehrt, dass Kachelmann sie in seinem Buch mit vollem Namen erwähnt. Nach einer mündlichen Verhandlung hob das Gericht die einstweilige Verfügung nun wieder auf. Das Landgericht untersagte es Kachelmann allerdings, die Ex-Geliebte «Kriminelle» zu nennen. Die Bezeichnung als «Falschbeschuldigerin» bleibt hingegen erlaubt.

Kachelmanns Anwalt hatte argumentiert, die Ex-Geliebte müsse eine Namensnennung dulden, da sie sich selbst nach Ende des Strafprozesses in die Öffentlichkeit begeben hatte – unter anderem mit einem Interview und einem Titelfoto in der deutschen Zeitschrift «Bunte». Der Rechtsanwalt der ehemaligen Geliebten kündigte an, Rechtsmittel gegen den Entscheid zu prüfen.

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