Jagdverbot für Jagdaufseher – und für den Bauherrn

Am Montag traf der Grosse Rat von Appenzell Innerhoden zu seiner ersten Session im neuen Jahr zusammen.

  • Ruedi Ulmann. (Bild: Hans Ulrich Gantenbein)

    Ruedi Ulmann. (Bild: Hans Ulrich Gantenbein)

Im Fokus standen die Revision zur Jagdgesetzverordnung sowie die Revision zur Verordnung über die Urnenabstimmung. Beide werden dem Grossen Rat in einer zweiten Lesung nochmals vorgelegt.
Die Revision der Verordnung zum Jagdgesetz war mit über drei Stunden ein Marathon aus Anträgen, Wortmeldungen und Gegenanträgen. Die Standeskommission konnte zwar die Trennung von Jagdverwaltung und Jagdaufsicht (Wildhut) durchsetzen, aber wohl nicht ganz so, wie sie es sich vorgestellt hatte. Zwar hatte die Kantonsregierung selbst vorgeschlagen, dass mit der Jagdaufsicht befasste Personen privat künftig nicht mehr jagen dürfen. Der Grosse Rat hat dieses Verbot nun aber auch auf den Vorsteher des Bau- und Umweltdepartements ausgedehnt, wo die Jagd- und Fischereiverwaltung organisatorisch nach wie vor untergebracht sein wird. Anders als bisher wird sie aber nicht mehr direkt dem Bauherr unterstellt sein, sondern dem Leiter oder der Leiterin des Amts für Umwelt.

Im Oktober 2017 hat der Grosse Rat die Verordnung über die Urnenabstimmungen (VUA) erlassen. Obwohl sie sich in der Praxis bewährt habe, seien einzelne Präzisierungen erforderlich, schreibt die Standeskommission in ihrer Botschaft an den Grossen Rat. Die Regierung hat die Verordnung unter Berücksichtigung der im Herbst 2022 durchgeführten Vernehmlassung überarbeitet. In seiner Session vom Montag nachgebessert, etwa bei der Ausgestaltung der Stimmzettel, die künfitg auch mehr als eine Frage und eine Antwort fassen sollen. Die Vorlage geht aber zurück an die Standeskommission und wird dem Grossen Rat in einer zweiten Lesung nochmals vorgelegt.

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