Früher, ohne die Möglichkeit mit elektrischen Zäunen zu arbeiten, erwies sich der Stacheldraht als optimale Art, Tiere in der Weide zu halten. Viele dieser Stacheldrähte sind nicht mehr sachgemäss montiert und bergen Gefahren. Gleiches gilt für alte Maschendrahtnetze in Weiden und entlang der Waldränder. Stand heute gibt es verschiedene gute Alternativen zum Einzäunen der Weidetiere, weshalb alte Stacheldraht- oder Maschendrahtzäune entfernt werden können.
Ohne die Mithilfe von Aussenstehenden ist das Beseitigen der Stacheldrähte, von Maschendrahtnetzen oder deren Überresten eine mühsame, aufwendige Aufgabe. Verständlicherweise wird sie deshalb nur in den seltensten Fällen bewältigt. Gerade in den Sömmerungsgebieten empfiehlt es sich jedoch, die Zäunung zu optimieren. Denn die Stacheldrähte bergen nicht zuletzt auch eine Verletzungsgefahr für die Herde.
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden kennt keine gesetzliche Pflicht zur Entfernung von Stacheldrähten. Vielmehr versucht man mit Hilfeleistungen von der Bevölkerung und der Jägerschaft, die Überreste der Zäune zu entfernen. Die Landeigentümer, Pächter und Genossenschaften sind angehalten, Stacheldrähte und alte nicht mehr funktionsfähige Maschendrahtzäune zu beseitigen. Vergangenes Wochenende konnte ein Landwirt aus Gais unter Mithilfe der Appenzeller Jägerschaft eine beträchtliche Menge an Stacheldraht auflösen. Ein erster Schritt ist getan. Die Jäger aus dem Appenzellerland werden auch weiterhin zum Schutz der Wildtiere im Einsatz stehen.
Interessierte Grundeigentümer und Bewirtschafter können alte Zäune zum Abbruch und zur Entfernung melden und für die aufwendigen Arbeiten praktische Unterstützung und Hilfeleistung beantragen. Kontakt: www.ar.ch/lebensraumaufwertung