Ja zur Impfwoche, Nein zum 50-Franken-Gutschein

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden möchte die Impfrate weiter erhöhen. Den Vorschlag des Bundesrates lehnt der Regierungsrat jedoch im Kern ab.

  • (Bild: Archiv app24)

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Insbesonders wird der Vorschlag, private Beratungsgespräche mit 50 Franken zu honorieren, als nicht vertretbar erachtet. Diese Position hat der Regierungsrat mit den anderen Ostschweizer Kantonen abgesprochen.

Im Grundsatz unterstützt Appenzell Ausserrhoden wie auch die anderen Ostschweizer Kantone die Einschätzung des Bundesrates, dass die Impfkampagne mit hohem Engagement weiterverfolgt werden muss. Das gemeinsame Ziel ist, die Impfrate weiter zu erhöhen. Der Ausserrhoder Regierungsrat unterstützt daher in Ergänzung zu den kantonalen Massnahmen auch das Vorhaben einer nationalen Impfwoche.

Den weiteren Massnahmen steht der Regierungsrat aber kritisch gegenüber. Insbesondere die Beratungsgutscheine erachtet er weder als zielführend noch praktikabel und lehnt sie klar ab. Der Impfentscheid sollte nicht durch zusätzlichen Druck oder aufgrund von monetären Anreizen, sondern aufgrund von gesellschaftlichen und gesundheitlichen Überlegungen gefällt werden. Bereits heute stehen in verschiedener Hinsicht Informationsangebote für die Bevölkerung zur Verfügung. Zudem setzt Appenzell Ausserrhoden schon derzeit mobile Impfeinheiten ein.

Kosten der Ärzteschaft adäquat vergüten

Aus Sicht der Ausserrhoder Regierung könnten andere Massnahmen einen Beitrag zu einer Erhöhung der Impfquote leisten. Für sie ist es nicht nachvollziehbar, weshalb die Ärzteschaft ab 1. Oktober nur noch mit 16.50 Franken und die Apotheken weiterhin mit 24.50 Franken für Impfungen entschädigt werden sollen. In Appenzell Ausserrhoden haben zahlreiche Ärztinnen und Ärzte bereits beim jetzigen Tarif aufgrund der fehlenden Kostendeckung ihre Impftätigkeit eingestellt. Gerade in ländlichen Regionen wäre die Arztpraxis jedoch eine wichtige und niederschwellige Anlaufstelle. Der Ausserrhoder Regierungsrat erachtet es daher als angezeigt, dass die Abgeltung der Ärzteschaft für die Impfung überprüft und erhöht wird.

Bundesrat soll handlungsfähig bleiben

Angesichts der unsicheren weiteren Entwicklung sieht der Bundesrat zudem vor, dem eidgenössischen Parlament die Verlängerung von einzelnen Bestimmungen des eidgenössischen Covid-19-Gesetzes zu beantragen. Mit dieser Verlängerung möchte der Bundesrat sicherstellen, dass er im Fall einer anhaltenden Krise auch nächstes Jahr über die nötigen Instrumente verfügt, um die Krise und ihre Folgen insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Arbeitnehmerschutz, Sport und Kultur zu bekämpfen. Der Ausserrhoder Regierungsrat kann diese Überlegungen nachvollziehen und stimmt dem Instrument der Verlängerung von Bestimmungen im Covid-19-Gesetz zu.

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