«Ja» zum Steuer- und zum Geldspielgesetz

Empfehlungen der FDP AI für die Urnenabstimmung vom 23. August

Die FDP AI hat am 13. August die Parolen zu den kantonalen Abstimmungen vom 23. August beschlossen. Sowohl beim Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS) als auch bei der Revision des Steuergesetzes (Umsetzung STAF) wurde die Ja-Parole gefasst.
Betreffend das Einführungsgesetz zum Geldspielgesetz ist die FDP AI der Ansicht, dass der Kanton mit dieser Vorlage seinen Spielraum klug genutzt hat und auf unnötige Verbote verzichtet hat. Die Durchführung von Lotterien und anderen Kleinst-Geldspielen bleibt oder wird möglich. Die sehr geringen Anpassungen der bisherigen Regelungen erleichtern den Veranstaltern, zu denen in allererster Linie die Vereine zählen, die Durchführung solcher Kleinst-Anlässe. Befürchtungen, dass Innerrhoden mit diesem Gesetz zum Las Vegas der Schweiz wird, sind jedenfalls völlig unbegründet.
«Ja» zur Steuergesetz-Revision
Die zur Abstimmung vorgelegte Revision des Steuergesetzes wird durch die FDP AI vorbehaltlos unterstützt. Die Neuerungen im Steuerrecht betreffen die kantonale Umsetzung der auf eidgenössischer Ebene am 19. Mai 2019 mit deutlicher Mehrheit angenommenen STAF (Bundesgesetz über Steuerreform und AHV-Finanzierung). Bei der jetzt notwendigen Überführung dieses Bundesgesetzes in kantonales Recht hat der Kanton erneut Augenmass bewiesen. Innerrhoden schöpft mit diesem Steuergesetz den dem Kanton zur Verfügung stehenden Spielraum nicht einfach voll aus. Bei der Festlegung der möglichen Steuerabzüge hat sich Innerrhoden an den Nachbarkantonen orientiert, um weder vorzupreschen noch hinterherzulaufen. Dieses Gesetz heizt den Steuerwettbewerb deshalb nicht weiter an.
Die leichte Erhöhung des möglichen Abzugs für Kinderdrittbetreuungskosten hat bei verschiedenen Parteien zu Diskussionen geführt. Die FDP AI erkennt die Tatsache an, dass es immer mehr alleinerziehende Innerrhoderinnen und Innerrhoder gibt, die gar keine andere Wahl haben, als ihre Kinder beispielsweise im Kinderhort oder durch Tagesmütter professionell betreuen zu lassen, während sie den Lebensunterhalt verdienen müssen. Dieser Tatsache wird mit der Erhöhung der Abzüge Rechnung getragen. Auch Innerrhoder Eltern ohne Grosseltern oder andere familiäre Betreuungsmöglichkeiten werden so entlastet. Zusätzlich ermöglicht die Erhöhung des Abzugs hoffentlich, dass mehr unserer gut ausgebildeten weiblichen Fachkräfte in den Beruf zurückkehren. So gewinnt Innerrhoden gleich doppelt: es wird weniger Fachkräftezuzug aus anderen Regionen nötig, und die in die Ausbildung unserer Fachfrauen investierten Steuergelder werden besser genutzt.
Die weiteren Anpassungen innerhalb dieses umfangreichen Pakets sind vor allem technischer Natur und wurden aus Sicht der FDP gut gelöst. Die FDP AI sagt daher klar «Ja» zu dieser Vorlage und wirbt für eine hohe Zustimmungsrate innerhalb des Stimmvolks.
Rüegg und Koster
Bei der Wahl zum Statthalteramt unterstützt die FDP AI Monika Rüegg Bless. Auch der Kandidat für das Kantonsgericht, Dr. med. Markus Koster, wird von der FDP unterstützt.

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