Die Eigentümerschaft eines Wohnhauses in der Landwirtschaftszone beschwerte sich beim Bezirksrat Schwende über nächtliches Gebell der Herdenschutzhunde auf der in unmittelbarer Nähe zu ihrer Liegenschaft befindlichen Schafweide. Der Bezirksrat verpflichtete den Landwirt, jeweils während der Nacht den Auslaufrayon der Schafe so festzulegen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der nahegelegenen Wohnliegenschaft am wenigsten durch das Gebell der Herdenschutzhunde gestört werden. Der Landwirt hat sich mit Rekurs an die Standeskommission erfolgreich gegen die Anordnung des Bezirksrats zur Wehr gesetzt.
In der Landwirtschaftszone ist mit Immissionen aus landwirtschaftlichen Betrieben zu rechnen, und solche müssen, solange sie nicht übermässig sind, hingenommen werden. Es gehört zur wesentlichen Aufgabe der Herdeschutzhunde, auf einer Schafweide zu bellen. Nur so kann die Schafherde vor Wölfen geschützt werden. Das Hundegebell ist somit als Immission aus einem landwirtschaftlichen Betrieb zu sehen. Die Standeskommission ist durch eine Abwägung der einander gegenüberstehenden Interessen des Landwirts am Schutz seiner Schafherde durch Herdenschutzhunde und dem Interesse der Anwohnerschaft an ungestörter Nachtruhe zum Schluss gelangt, dass das nächtliche Hundegebell keine übermässige Immission ist und somit in der Landwirtschaftszone zu tolerieren ist. Der von den Einkünften aus dem landwirtschaftlichen Betrieb abhängige Bewirtschafter kann nicht auf die Nutzung der Schafweide und den Schutz der Schafe durch Herdenschutzhunde verzichten. Es wäre auch mit übermässigem Aufwand verbunden und daher nicht zumutbar, wenn er jeden Abend die Schafe für die Nacht auf eine andere Weide treiben müsste. Auf der anderen Seite haben Geräuschaufnahmen gezeigt, dass die Lärmimmission durch Hundegebell im nahen Wohnhaus mit geschlossenen Fenstern kaum hörbar und damit nicht störend ist. Für die Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnhauses in der Landwirtschaftszone ist daher zumutbar, während der auf wenige Monate pro Jahr begrenzten Nutzung der nahen Schafweide die Schlafzimmerfenster nachts geschlossen zu halten.