Im Jahr 2006 hat der Gemeinderat beschlossen, an die Besitzer eines Hundes, die freiwillig an einem Hundeerziehungskus teilnehmen, die Kurskosten oder maximal die Hälfte der zu zahlenden Hundessteuer eines Kalenderjahres zurückzuvergüten. In der Zwischenzeit ist der Besuch eines entsprechenden Kurses gesetzlich vorgeschrieben, deshalb hat der Rat die Vergünstigung per 31. Dezember 2012 aufgehoben.
Speicher | 14.12.2012 | 11:26 Uhr
GK
Hunde-Kurse aus der eigenen Tasche zahlen
Der Gemeindebeitrag an die Kurskosten für den Besuch eines Hundeerziehungskurses wird aufgehoben.