Höhere Strafen für Schläger

Der Angriff dreier gedungener Schläger auf einen Bauern in Rehetobel hat für die Aggressoren höhere Freiheitsstrafen zur Folge: Das Ausserrhoder Obergericht stuft die kaltblütige Attacke als qualifizierte einfache Körperverletzung ein.

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Damit wies das Obergericht die Berufung eines Mittäters, der Schmiere stand, ab – und hiess die Berufung der Staatsanwaltschaft teilweise gut. Es ist das erste Mal, dass ein Prozess vor Obergericht im schriftlichen Verfahren laut neuer Strafprozessordnung durchgeführt wurde.

Im Juni 2010 hatten drei maskierte Schläger im Auftrag eines neidischen Nachbarn einen wehrlosen Bauern in dessen Stall brutal zusammengeschlagen. Zwei Angreifer traktierten ihn mit Fäusten, Tritten und einem Holzstock mit Eisenstück.

Das Obergericht geht von sehr schwerem Verschulden der Täter aus. Der Vorbestrafte, der mit dem Stock zuschlug, wird zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Mann ist allerdings unbekannten Aufenthalts.

Der Mittäter, der mit Fäusten zuschlug, wird zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. Die Hälfte davon muss er absitzen.

Der Mann, der Schmiere stand und nicht dreinschlug, wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil können sie Beschwerde ans Bundesgericht erheben, was wahrscheinlich ist, da nicht auf eine Begründung verzichtet wurde.

Ursprung der Tat war ein jahrelanger Nachbarschaftsstreit: Ein neidischer Nachbar behauptete, das Opfer habe seinen Kühen Gift gespritzt und sie krank gemacht. Er wollte ihm einen Denkzettel verpassen. Ein anderer Nachbar heuerte für 17’500 Franken drei Schläger an.

Der 56-jährige Anstifter stellte sich der Polizei. Gegen ihn und seine Komplizen wird separat Anklage erhoben. Laut Auskunft der Staatsanwaltschaft wird ein «abgekürztes Verfahren» – ein «Deal» – nach neuer Strafprozessordnung ins Auge gefasst.

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