Himmelslaternen dürfen nicht fliegen

Da der erforderliche Grenzabstand zu Österreich von Walzenhausen aus nicht eingehalten wird und auch Auflagen betreffend Flugverkehr bestehen sowie die Waldnähe, Windverhältnisse, Trockenheit zu beachten sind, spricht der Gemeinderat ein Verbot für das Steigenlassen von Himmelslaternen, auf dem Gebiet der Einwohnergemeinde Walzenhausen, aus um etwaigen Unfällen vorzubeugen.

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Immer wieder erreichen die Gemeindekanzlei Anfragen, betr. Bewilligung von Himmelslaternen. Da die kantonalen Behörden nicht zuständig sind (gemäss deren Aussagen), wurden die Anfragen bisher der Feuerschutzkommission zur Behandlung weitergereicht.
Bei Himmelslaternen (auch Skylaternen, Japanlaternen oder Flammeas genannt), wird mittels eines Brenners Luft erhitzt, welche den Ballon aufsteigen lässt. Die Hülle von Himmelslaternen besteht meist aus leichtem Papier sowie teilweise aus einem Metall- oder Holzgestänge. In gewissen Teilen der Schweiz sind Himmelslaternen bereits nicht mehr erlaubt. So unter anderem in den Städten Zürich und Genf sowie auf dem Gebiet der Gemeinde Eglisau. Im Fürstentum Liechtenstein sowie in der Bundesrepublik Deutschland sind Himmelslaternen generell verboten.

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