Ein Anrecht auf die Nutzung einer Sportanlage besteht nur dann, wenn erstens der jeweilige übergeordnete Verband ein plausibilisiertes Schutzkonzept erstellt hat. Auf dessen Grundlage muss zweitens jeder Verein zusätzlich ein auf seine Trainings angepasstes Schutzkonzept erstellen.
Drittens muss das Schutzkonzept eingehalten werden, das das Ressort Sport der Gemeinde Herisau für die Sporthallen, für das Hallenbad, für die Eishalle und für die Fussballanlagen erstellt hat. Allgemein gilt, dass Garderoben und Duschen (exkl. Hallenbad) bis auf weiteres nicht genutzt werden können. Die Nutzung der WC-Anlagen ist gewährleistet.
Für die Einhaltung der drei Schutzkonzepte sind die Trainerinnen und Trainer beziehungsweise die Sportlerinnen und Sportler verantwortlich. Das Ressort Sport wird auf Missstände hinweisen und ist berechtigt, Personen von den Anlagen zu weisen. Im Wiederholungsfall wird die Nutzungserlaubnis für die Sportanlage per sofort entzogen.
Vereine, die die obigen Bedingungen erfüllen, können ein Gesuch zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes an Fredy Bechtiger (Sportzentrum Herisau) stellen. Gruppen und Vereine ohne Zugehörigkeit zu einem Verband mit bewilligtem Schutzkonzept dürfen die Schul- und Sportanlagen der Gemeinde Herisau bis auf weiteres nicht nutzen. Das gleiche gilt für Individual-Sportlerinnen und -Sportler.
Hallenbad und Freibad werden vorerst nur für das Schulschwimmen und den Vereinssport geöffnet. Je nach den weiteren Entscheiden des Bundesrates ist vorgesehen, ab dem 8. Juni wieder ein öffentliches Schwimmen anzubieten.
Herisau | 07.05.2020 | 03:44 Uhr
thomas walliser kehl
Herisauer Sportanlagen ab 11. Mai teils wieder offen
Die Lockerungen der Corona-Massnahmen durch den Bundesrat haben auch positive Auswirkungen für den Sport in Herisau. Die Wiederaufnahme von Trainings ist ab dem 11. Mai unter strengen Auflagen wieder möglich.
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