Herisauer Gemeindeordnung geht in die Volksdiskussion

Der Herisauer Einwohnerrat hat die neue Gemeindeordnung in erster Lesung fertig beraten und der Volksdiskussion unterstellt. Über einen Rückkommensantrag fand auch das fakultative Finanzreferendum Eingang in den Entwurf.

  • Bild: Screenshot Youtube/deHerisauer

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An der Einwohnerratssitzung vom 16. März wurden die Artikel 21 bis 42 des Revisionsentwurfs für die neue Herisauer Gemeindeordnung in erster Lesung beraten. Artikel 1 bis 20 waren bereits an der vorangegangenen Sitzung am 26. Januar behandelt worden. Aufgrund zahlreicher Abwesenheiten infolge der Coronapandemie waren nur 21 von 31 stimmberechtigten Ratsmitgliedern anwesend. Am Ende der Sitzung wurde der Revisionsentwurf einstimmig einer Volksdiskussion unterstellt und eine zweite Lesung angesetzt.

In der Detailberatung beantragten die FDP-Fraktion und die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission (GPK), dass die GPK wie bisher mit ihrem jährlichen Bericht Massnahmen beantragen anstatt solche nur empfehlen kann. Ein Antrag der Fraktion Gewerbe/PU verlangte ausserdem, dass die GPK nicht nur die Jahresrechnung und den Rechenschaftsbericht, sondern die gesamte Finanzlage der Gemeinde prüfen soll. Beide Anträge wurden einstimmig angenommen.

Einem Antrag der parlamentarischen Kommission, die Möglichkeit einer Sprechstunde für Einwohnerinnen und Einwohner mit einem Mitglied des Gemeinderats und der Option einer Protokollpflicht zu schaffen, wurde mit elf zu acht Stimmen zugestimmt. Zu Artikel 40 nahm der Gemeinderat einen Auftrag der SVP-Fraktion entgegen, wonach die Folgen der vorgesehenen Einführung einer Ombudsstelle und deren mögliche Ausgestaltung genauer geprüft werden sollen.

Zu Artikel 11, der das fakultative Referendum regelt, gab es je einen Rückkommensantrag aus der FDP- und der Gewerbe/PU-Fraktion. Beide forderten ein fakultatives Referendum für Voranschlag und Steuerfuss. Durchgesetzt hat sich am Ende der Vorschlag der Gewerbe/PU-Fraktion, welcher ein fakultatives Referendum für Voranschlag und Steuerfuss mit einem Quorum von 500 Unterschriften vorsieht. Er wurde schliesslich mit 12:9 Stimmen angenommen.

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