Regierungsrat Hansueli Reutegger, Vorsteher des Ausserrhoder Finanzdepartements, erläuterte, mit der Teilrevision der Besoldungsverordnung werde die Nutzung des öffentlichen Verkehrs durch das kantonale Personal gefördert, was den Kanton in seiner Vorbildfunktion stärke. Dank der geplanten Vergünstigungen von öV-Abonnements werde der Kanton als Arbeitgeber attraktiver. Wichtig sei die Mitsprache des Kantonsrats. «Wir werden genau zuhören, um die Haltung zu einzelnen Massnahmen kennenzulernen und sie in Ihrem Sinn einfliessen lassen.»
Ihm sei klar, dass nach dem Beschluss des Entlastungsprogramms Fragen zu den «Fringe Benefits» aufkommen, sagte Reutegger weiter. Fringe Benefits sind Lohnnebenleistungen, funktions- und leistungsunabhängige Beiträge, die ganz oder teilweise vom Arbeitgeber finanziert werden. Dazu sind gesetzliche Grundlagen in der Besoldungsverordnung nötig. Der Finanzdirektor bestätigte: «Wir sehen die Notwendigkeit und Handlungsbedarf.» Bei der jetzigen gesetzlichen Grundlage werden beispielweisse GA-Besitzer vom Kanton für ihre Dienstfahrten nicht entschädigt.
Bedenken geäussert
Die Regierung bevorzuge schlanke attraktive Lösungen mit möglichst wenig administrativem Aufwand, sagte Regierungsrat Reutegger, bevor die Fraktionen ihre Meinungen zur Vorlage darlegten und wie vom Parlament gewünscht weitere Stellungnahmen abgegeben werden konnten. Eintreten darauf war beschlossene Sache. Grundsätzlich wurde die Vorlage, zwar mit einigen Bedenken, begrüsst. Der Kanton soll sich das leisten, um als Arbeitgeber wettbewerbsfähig zu bleiben – zumal in den umliegenden Kantonen solche Vorteile gewährt werden.
Die SVP hatte einen Änderungsantrag eingereicht: Der entsprechende Artikel in der Besoldungsverordnung soll als Kann-Formulierung ausgestaltet werden, damit die Regierung im Falle von Sparmassnahmen mehr Spielraum bekäme, trug Kantonsrat Marco Sütterle (SVP) aus Teufen vor. Andere Votanten lehnten dies ab: Erstens habe der Regierungsrat gemäss vorgeschlagener Regelung Handlungsspielraum; zweitens würde der Kanton mit einer Kann-Formulierung zum unzuverlässigen Arbeitgeber, da er je nach Finanzlage Vergünstigungen gewähren könnte oder nicht. Mit der vagen Formulierung werde die Verantwortung abgeschoben, fanden einige Redner. Der Änderungsantrag wurde mit 36 Nein-Stimmen, bei 21 Ja und einer Enthaltung abgelehnt.
Heftig diskutiert
In den Fraktionen war laut den Ausführungen der Vertreterinnen und Vertreter heftig über die vorgesehenen Vergünstigungen diskutierten worden, ebenso in der vorberatenden Finanzkommission. Alle stimmten der Vorlage des Regierungsrates zu – wenn auch mit unterschiedlich grossen Mehrheiten. Kommissionspräsident Balz Ruprecht (Herisau, EVP) fragte: «Ist es Pech oder Zufall, dass über ein Vorhaben entschieden werden soll, kurz nachdem das Entlastungsprogramm angelaufen ist?» Die Vergünstigungen der öV-Abos für Kantonsangestellte würden mit 250‘000 Franken zu Buche schlagen; wenn das vergünstigte Halbtax-Abo nicht flächendeckend gewährt wird, wie ursprünglich vorgeschlagen, reduzieren sich die Kosten. Finanzdirektor Hansueli Reutegger stellte klar, das Budget 2025 enthalte keine Ausgaben für die Fringe Benefits. Bei der Vorlage handle es sich um einen vorparlamentarischen Entwurf; Details müssten erst noch geklärt werden. Das Parlament könne im Übrigen jederzeit Einfluss auf die Regelungen nehmen. Er versprach eine sorgsame Erarbeitung der Ausführungsbestimmungen, «Kostensensitivität» und eine Einführung allenfalls 2026. Kostenneutralität (wie sich das die Mitte-EVP-GLP Fraktion wünschte), sei nicht vollumfänglich möglich.
Artikel 14a der Besoldungsverordnung, wie ihn der Regierungsrat vorgelegt hat, stimmten schliesslich 50 Kantonsräte und -rätinnen zu, sieben lehnten die Vorlage ab und zwei enthielten sich der Stimme. Damit werden in Zukunft Kantonsangestellte günstiger öV nutzen können – und dies vielleicht auch in der Freizeit vermehrt tun, so ein weiteres Ziel der Vorlage.