Das Baurecht wird vereinfacht. Kern der Gesetzesanpassung ist die Zusammenführung der bisher getrennt ablaufenden Bewilligungsverfahren auf öffentlich-rechtlicher Eben. Damit sollten Baugesuche schlanker und schneller werden. Zudem werden in Appenzell Innerrhoden nach geltendem Recht Baubewilligungsverfahren sistiert, bis privatrechtliche Einsprachen vom Tisch sind. Erst dann wird das Baugesuch geprüft und allfällige öffentlich-rechtliche Schritte eingeleitet. Fast einstimmig stimmte der Grosse Rat am Montag gegen eine Sistierung und für eine parallele Abwicklung der Verfahren. In einer zweiten Lesung geht es unter anderem darum, ob die Popularbeschwerde abgeschafft werden soll.
Neue BVG-Super-Aufsicht
Der Grosse Rat beschloss in derselben Session den Beitritt zum Konkordat über den Zusammenschluss der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht OSTA mit der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich BVS. Die neue Aufsichtsregion umfasst neben den beiden Appenzell die Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, St.Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin und ist damit verantwortlich für die korrekte Verwaltung von rund 560 Milliarden Franken verantwortlich.
Die bereits in der ersten Lesung im Juni von der Regierung beantragte Erweiterung der Verordnung über die Departemente, um Departementen die Delegation von Zuständigkeiten und Zeichnungsberechtigungen zu ermöglichen, wurde am Montag in zweiter Lesung ebenfalls angenommen. Als Grundregel galt bisher, dass Vollzugsarbeiten regelnde Verfügungen vom Departementsvorsteher zu unterzeichnen sind. Abgesehen davon enthielt die innerrhodische Gesetzgebung bisher keine allgemeinen Vorschriften über die Zeichnungsberechtigung.
Alles oder nichts
Der Grosse Rat befasste sich an der Session auch mit der angedachten Sanierung seiner Tagungslokalität. Zwar wurde sechs Jahrzehnte nach den letzten Anpassungen Handlungsbedarf festgestellt. Angesichts der finanziellen Lage des Kantons gab es aber in den Voten eine klare Tendenz: Wenn nicht die Vollversion (für fast eine Million Franken), dann auch kein Einbau von Steckdosen (für 75’000 Franken). So wurde ein Eintreten bei nur sechs befürwortenden Stimmen und einer Enthaltung verworfen. Damit ist die Sanierung vom Tisch.