Grosser Rat stimmt Revision der Schulverordnung zu

Dass im Bereich Angebote für die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf Handlungsbedarf besteht, war unumstritten. Ob dafür die Schule zuständig sei, über das Ausmass des Angebots, die nötige Qualifikation von Betreuungspersonen und nicht zuletzt über die Kostenaufteilung wurde aber intensiv diskutiert. Der Grossratsbeschluss zur Revision der Schulverordnung (schulergänzende B

  • Grossrat Hannes Bruderer (Oberegg) hatte mit seinem Rückweisungsantrag keinen Erfolg. (Bild: Andrea Richle)

    Grossrat Hannes Bruderer (Oberegg) hatte mit seinem Rückweisungsantrag keinen Erfolg. (Bild: Andrea Richle)

In den kommenden fünf Jahren sollen an den Innerrhoder Schulen versuchsweise mehr schulergänzende Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler am Morgen, über Mittag und Nachmittag und während der Schulferien zur Verfügung stehen. Zu regeln ist auch, wer wie viel an die Realisierung bezahlen soll. Zu diesem Geschäft gehört auch die Einführung von Blockzeiten. Rechtlich fusst die Durchführung der Versuchsangebote auf der Verordnungsrevision und einem dazu vorgesehenen Standeskommissionsbeschluss. Die Standeskommission sieht ein ähnliches Vorgehen wie bei der Nutzung anerkannter Kindertagesstätten vor. Somit sollen in erster Linie die Schulgemeinden für diese Angebote aufkommen, die Eltern müssen sich aber auch daran beteiligen. Anschubfinanzierungen sind für die ersten drei Jahre durch den Bund zu erwarten.

Grossrätin Karin Inauen (Schlatt-Haslen) erinnerte daran, dass es in den Aussenbezirken schwierig sei, seine Kinder betreuen zu lassen, wenn die Lösung nicht in der eigenen Verwandtschaft gefunden werden kann. Der Schulrat Schlatt-Haslen habe sich positiv zu diesem Projekt geäussert und sie erachte es als ein wichtiges Signal an junge Familien im Kanton, dass man gewillt sei für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Angebote zu schaffen. Grossrätin Sylvia Frey (Appenzell) zeigte anhand der Entwicklung der Zahlen im Chinderhort auf, dass sich die Nachfrage nach Betreuungsangeboten in den letzten Jahren mehr als verdoppelt habe. «Verlässliche Strukturen für die Kinderbetreuung sind unerlässlich», meinte sie.

Grossrat Romeo Premerlani (Schwende) führte aus, dass man es gleichzeitig mit einer Vereinheitlichung – als Beispiel waren unter anderem die Blockzeiten genannt – und einer Individualisierung zu tun habe, die sich unter anderem in der Beanspruchung des Mittagstisch-Angebots zeigt. Er zeigte ebenso die massiv zunehmende Mobilität in Bezug auf den Arbeitsplatz auf.

Grossrat Hannes Bruderer (Oberegg) stellte den Antrag, das Geschäft zurückzuweisen. Zwar sah auch er die Notwendigkeit in diesem Bereich etwas zu verändern, war aber der Meinung, dass es nicht ein Schulbedürfnis, sondern ein Wirtschaftsbedürfnis sei. Wirtschaftsförderung und Behebung von Fachkräftemangel seien nicht im Schulgesetz verankert. Und er sei der Meinung, dass man diese Aufgabe nicht an der Schule – und damit beim Schul-Steuerzahler – ansiedeln soll. Es sei vielmehr eine Aufgabe von Arbeitgebern, Eltern und vielleicht der öffentlichen Hand. Sein Antrag auf Rückweisung wurde später deutlich abgelehnt. Grossrat Daniel Brülisauer (Appenzell) bezeichnete das Finanzierungsmodell für die Pilotphase als adäquat, bat aber darum, dass im Hinblick auf die später folgende Gesetzesanpassung auch andere Modelle geprüft werden sollen. Ausserdem glaube er nicht an die vermuteten Personalsynergien, die in Zukunft im Bereich Lehrpersonen-Betreuungspersonen entstehen.

Grossrat Urban Fässler (Gonten) gab seinen Zweifeln Ausdruck, ob die Schulgemeinden überhaupt beim Pilotversuch mitmachen würden. Die Anforderungen seien zu hoch. Gerade die Betreuung während der Ferien oder auch die Qualifikationsanforderungen an Betreuungspersonen schienen ihm zu viel des Guten. Grossrat Albert Manser (Gonten) wies darauf hin, dass die einzelnen Schulgemeinden entsprechende Angebote freiwillig entwickeln können. Man soll doch in der Versuchsphase möglichst viel ausprobieren und anhand der Erfahrungen entscheiden, was am Schluss gesetzlich verankert wird. Und er gab auch zu bedenken, dass es ihn als Steuerzahler wenig interessiert, aus welchem Steuertopf schliesslich die Finanzierung erfolge. Landammann Roland Inauen freute sich sichtlich über die substantielle, engagierte Eintretensdebatte, die geführt wurde.

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