Goldruten in Gärten entfernen

In vielen Gärten in Appenzell Ausserrhoden sind im Sommer die goldgelben Blütenstände der Goldrute anzutreffen. Doch die beiden Goldruten gehören zu den verbotenen invasiven Neophyten, denn sie haben ein enormes Verbreitungspotential, verwildern leicht und verdrängen die einheimische Flora. Der Kanton verpflichtet Eigentümer und Bewirtschafter, solche Pflanzen sachgerecht zu bekämpfen und deren weitere Ausbreitung zu verhindern.

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In vielen Gärten in Appenzell Ausserrhoden sind im Sommer die goldgelben Blütenstände der Goldrute anzutreffen. Als Zier- und Bienenpflanze wurde sie aus Nordamerika eingeführt. Die kanadische und die späte Goldrute werden 50 bis 120 Zentimeter hoch und bilden von Juli bis Oktober zahlreiche flugfähige Samen, die mit dem Wind verbreitet werden. Vor Ort vermehrt sich die Pflanze sehr erfolgreich mit Wurzelrhizomen. Bis zu 300 Sprosse können pro Quadratmeter entstehen. Die beiden Goldruten gehören zu den verbotenen invasiven Neophyten, denn sie haben ein enormes Verbreitungspotential, verwildern leicht und verdrängen, wo sie einmal Fuss gefasst haben, die einheimische Flora.
Die kantonale Verordnung über den Umgang mit invasiven gebietsfremden Organismen (GOV) verpflichtet Eigentümer und Bewirtschafter, solche Pflanzen sachgerecht zu bekämpfen und deren weitere Ausbreitung zu verhindern. Ausgewilderte Goldrutenbestände entlang von Gewässern, Wald- und Strassenrändern, Bahnborten, Kiesgruben und Ruderalstandorten werden vom kantonalen Bekämpfungsteam seit vier Jahren mit gut sichtbarem Erfolg systematisch bekämpft. Um ständig neue Ausbreitungsquellen durch Samenflug oder Ablagerungen von Pflanzenmaterial zu verhindern, ist es notwendig, auch die Bestände in den Gärten zu eliminieren.

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