Göbsimühle für Nothilfestruktur wichtig

Der Gemeinderat hat einer Vermietung des Wohnhauses Göbsimühle, Bleichelistrasse 38, zugestimmt.

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Gestützt auf die Leistungsvereinbarung zwischen dem Regierungsrat und den Gemeinden vom 20. Oktober 2008 gewährleistet das Amt für Gesellschaft im Auftrage der Gemeinden Nothilfeleistungen zugunsten von rechtskräftig abgewiesenen Asylsuchenden. Diesen Personen muss nach dem Ausschluss aus der Sozialhilfe auf Antrag hin Nothilfe gewährt werden, wenn keine Ausschaffung möglich ist. Nothilfe wird gemäss kantonalen Rechtsgrundlagen bewusst auf tieferem Niveau als in der Sozialhilfe des Asylwesens geleistet. Dies um der Ausreiseverpflichtung Nachdruck zu verleihen. Aus demselben Grund ist Nothilfe alle 14 Tage neu zu beantragen.
Das Mietverhältnis der Liegenschaft, in der die Nothilfestruktur in Bühler bisher geführt wurde, ist vom Vermieter per 31. Mai 2014 gekündigt worden.
Zeitlich stellt sich der Kanton eine Mietlösung vor, bis eine weitere Verwendung der Liegenschaft geklärt ist. Wie bis anhin wird die Unterkunft im Auftrag des Kantons von den Sozialen Diensten Appenzeller Mittelland professionell betreut und jeweils zweimal wöchentlich kontrolliert. Es besteht eine klare Hausordnung. Die Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei ist gut und deren präventive Präsenz erfolgt situativ aufgrund der jeweils aktuellen Situation In der Unterkunft. Der Betrieb verlief bisher aufgrund der übereinstimmenden Feststellungen der Sozialen Dienste, der Kantonspolizei ruhig. Bei negativen Feststellungen kann die Betreuung und Kontrolle nötigenfalls schnell verstärkt werden.
Für stark verhaltensauffällige Personen wird auch weiterhin eine anderweitige Lösung in Zusammenarbeit mit den Gemeinden sowie den umliegenden Kantonen gesucht, was bisher auch immer zeitgerecht gelungen sei.
Der Gemeinderat hat einer Vermietung des Wohnhauses Göbsimühle, Bleichelistrasse 38, zugestimmt mit der Auflage, dass dem Umstand zur Nähe des Sportplatzes entsprechend Beachtung geschenkt wird. Zudem soll diese Vermietung kein Hindernis sein, um sich weiterhin Gedanken über die Zukunft der Liegenschaft Göbsimühle zu machen.

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