Dass auch Innerrhoden als letzter Gebirgskanton Wildruhebereiche einrichten soll, war an der Landsgemeindeversammlung unbestritten. Die Vorlage ist ein minimaler Kompromiss, bei dem alle involvierten Parteien Entgegenkommen zeigen. Auch den Anliegen von Umwelt und Wild soll Rechnung getragen werden.
Der Einbezug von Sonnenhalb ist wichtig und vertretbar; die Einschränkungen sind begrenzt auf die schwierige Winterzeit, ausser im Brugger Wald mit seinen Auerhühnern von Mitte Dezember bis Mitte April. Die Wildruhegebiete dürfen auch während der Schutzzeiten weiterhin betreten und begangen werden, allerdings nur auf den offiziellen Wegen und Routen. Der Grosse Rat kann Ausnahmen festlegen, etwa für die Land- und Forstwirtschaft oder die EigentümerInnen von Gebäuden in den Wildruhegebieten. Die meisten Winterwanderer sind wohl bereit, zielorientiert etwas mehr Rücksicht zu nehmen auf Natur und Tierwelt und zu helfen, die Wald-Hirsch-Problematik zu entschärfen.
Bürgerheim: Stimmfreigabe
Mehr Anlass zu Diskussionen kann das Projekt für eine Sanierung und Erweiterung des Bürgerheimes geben. Für viele kommt es überraschend, mit dem Eindruck eines Ersatzes für den Verzicht auf das AVZ+, mindestens was das Kredit- und Bau-Volumen betrifft. Das Vorhaben ist vermutlich tatsächlich im Windschatten des Krankenhauses gesegelt, wenn man es auch parallel vorbereitet hat. Bei der GFI wurde – neben den sehr hohen Planungskosten – das Fehlen einer Gesamtplanung für verschiedene grosse Aufgaben bemängelt. Eine schonende zeitgemässe Sanierung des baugeschichtlich wertvollen Bürgerheimes wird nicht in Frage gestellt, hingegen ob eine Erweiterung überhaupt nötig ist angesichts einer Zunahme von externer Betreuung. Die Analysen und Prognosen in den Unterlagen für Grossen Rat und Stimmvolk sehen Bedarf in absehbarer Zeit.
Standort richtig?
Bedenken tauchen zudem auf zur Richtigkeit des Standortes in Anbetracht der Tatsache, dass im Krankenhaus-Areal viel brachliegt beziehungsweise offen ist, was dort für die ambulante Grundversorgung noch benötigt wird oder noch entstehen soll. Würde eine Einrichtung mit den heutigen Zielsetzungen für das Bürgerheim nicht besser dorthin passen? Werden nicht zu früh Fakten geschaffen? Die Landsgemeindeversammlung der GFI hat angesichts der offenen Fragen Stimmfreigabe beschlossen und unterstützt einen allfälligen Rückweisungsantrag.
Ja zu den übrigen Sachgeschäften
Die weiteren Sachgeschäfte werden grossmehrheitlich befürwortet, wenn auch kritische Anmerkungen nicht fehlen. Die Anpassungen für die Fusion der Bezirke Schwende und Rüte werden nicht bekämpft. Die zentrale Frage der Grenzen mitten durch ein immer verflochteneres Siedlungsgebiet wird durch den Zusammenschluss allerdings immer noch nicht gelöst. Einmal mehr wurde erinnert an die Idee der Schaffung einer einzigen Gemeinde im inneren Land, wie das die GFI schon 1972 und später erneut postuliert hat, mit analogen Vorstössen von weiteren Initianten. Das Einführungsgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen findet Zustimmung, trotz und im Bewusstsein gewisser juristisch offener kantonaler Spezialkriterien. Dem Bau eines Geh- und Radweges entlang der Strasse nach Haslen wird nicht opponiert. Leider muss auch hier wieder Boden geopfert werden. Es wird erwartet, dass die Eingriffe in die Landschaft möglichst schonend erfolgen.
Del Monte und Ebneter
Die Kandidaten aus Oberegg beziehungsweise Appenzell für das Kantonsgericht werden gemäss delegiertem Vorstandsbeschluss unterstützt. Vincenzo del Monte hat nicht nur juristischen Hintergrund, sondern bringt bereits Erfahrung aus dem Bezirksgericht ein. Auch Dominik Ebneter ist im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Versicherungsfachmann mit gewissen spezifischen Rechtsfragen schon bestens vertraut.
Wir freuen uns, dass wieder eine Landsgemeinde stattfinden kann, und hoffen auf weitsichtige Entscheide im Interesse des Wohles von Land und Volk!
Gruppe für Innerrhoden (GFI)