GFI beschliesst Stimmfreigabe zu Hallenbad und Sportgesetz

Die Landsgemeindeversammlung der Gruppe für Innerrhoden (GFI) hat Stimmfreigabe zu den beiden Vorlagen für den Neubau des Hallenbades in Appenzell und zum Sportgesetz beschlossen.

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Schon seit letztem Sommer hat sich eine Arbeitsgruppe intensiv mit dem Thema Hallenbad auseinandergesetzt. Die Standeskommission hat sich in ihrem Vorschlag an den Forderungen orientiert, die im Rückweisungsantrag, der durch die Landsgemeinde 2015 angenommen wurde, enthalten waren: Schulschwimmen, Vereine, individuelle Schwimmer, Kurse. Kosten: 16,3 Mio. plus 1 Mio. Franken Reserve (Variante A).
Der Grosse Rat schlug noch 3,7 Mio. Franken für Sauna und Wellness drauf, womit Kosten von 20 Mio. plus 1 Mio. Franken Reserve zu bewilligen wären (Variante B).

Bei der Berücksichtigung von Betrieb, Abschreibungen, Erneuerung und Unterhalt ergeben sich für Variante B jährlich Kosten von 2,265 Mio. Franken oder für eine vierköpfige Familie via Steuern durchschnittlich Fr. 560.- im Jahr ans Hallenbad. Es ist nicht von Bedeutung, ob der Kanton oder die Schulgemeinde dafür aufzukommen hat, da letztlich immer die Steuerzahler die Kosten zu tragen haben.
Die GFI hat versucht, die Sachlage auszuleuchten und auch die effektiven Kosten aufzuzeigen. Nebst den enormen Kosten bestehen noch weitere Unsicherheiten (vor allem der Umgang mit den das Grundstück querenden zwei Bächen sowie der Hochwasserschutz). Aus diesen Gründen kann sich die GFI hinter keine der beiden Varianten stellen, und sie hat darum für die Hallenbad-Vorlage wie auch für das Sportgesetz Stimmfreigabe beschlossen.

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