Gesetzesrevision zum elektronischen Patientendossier: Standeskommission ist skeptisch

Die Standeskommission zweifelt, ob sich mit den vom Bund vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen die grundlegenden Schwierigkeiten des geltenden Modells des elektronischen Patientendossiers beseitigen lassen. Sie beantragt die Weiterverfolgung der Option des Zusammenschlusses der Stammgemeinschaften in eine einzige Organisation für den Betrieb des elektronischen Patientendossiers.

  • (Symbolbild: Bigstock)

    (Symbolbild: Bigstock)

Der gestützt auf das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier von zertifizierten Stammgemeinschaften ab dem Jahr 2021 schrittweise aufgenommene Betrieb eines elektronischen Patientendossiers soll die Qualität der medizinischen Behandlung stärken, die Patientensicherheit erhöhen und die Effizienz des Gesundheitssystems steigern. Da die angestrebte schweizweite Verbreitung und Nutzung auf sich warten lässt, schlägt der Bund unter anderem Massnahmen zur Verbreitung und Nutzung des elektronischen Patientendossiers in der ganzen Schweiz vor.

Die Standeskommission hegt in einer Mitteilung Zweifel, dass sich mit den vom Bund vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen die grundlegenden Schwierigkeiten des geltenden Modells des elektronischen Patientendossiers beseitigen lassen. Der von der Schweiz bisher gewählte Weg mit einem dezentral und nicht einheitlich betriebenen elektronischen Patientendossier hat sich ihres Erachtens nicht bewährt. «Die vorgeschlagene Gesetzesanpassung dürfte zwar systematische Verbesserungen bringen, sie bleibt aber in entscheidenden Bereichen immer noch im bisherigen Regelungsgefüge verhaftet», heisst es in der Mitteilung vom Freitag.

Die Standeskommission ist überzeugt, dass ein elektronisches Patientendossier nach den bisherigen Erfahrungen sowie der technischen Entwicklung am effizientesten zentral sowie einheitlich gesteuert und finanziert werden sollte, damit in der ganzen Schweiz und international abgestimmt die Gesundheitsdaten der Bevölkerung unter datenschutzrechtlich klaren Bedingungen individuell und kollektiv genutzt werden können. Sie hat daher den Antrag gestellt, die Option eines Zusammenschlusses der bisherigen Stammgemeinschaften zu einer einzigen, im Auftrag des Bundes tätigen Betreiberin für elektronische Patientendossiers weiterzuverfolgen. Dabei soll mit den Kantonen und den weiteren betroffenen Akteurinnen und Akteuren auch geprüft werden, wie der Betrieb des Patientendossiers mit auf einem einheitlichen nationalen Betriebstool basierenden regionalen Vollzugsstellen ausgestaltet werden kann.

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