Gesetze zu Stipendienwesen und landwirtschaftlicher Pacht gehen in Revision

Das kantonale Gesetz über Ausbildungsbeiträge und die kantonale Verordnung zum Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht müssen revidiert werden. Die Standeskommission hat beide Erlassentwürfe für eine breite Vernehmlassung bis nach den Sommerferien freigegeben.

Der Kanton Appenzell I.Rh. hat in den letzten Jahren bei der Stipendienvergabe im Vergleich mit den anderen Kantonen Plätze eingebüsst. Primärer Grund dafür ist, dass viele Kantone der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienkonkordat) beigetreten sind und seither leicht mehr Stipendien ausrichten. Der Bund möchte den Standard gemäss Stipendienkonkordat etablieren und hat angekündigt, dass er seine Beiträge an den Stipendienaufwand der Kantone streichen wird, wenn dieser Standard nicht eingehalten wird. Gleichzeitig bestehen im kantonalen Stipendienrecht verschiedene Punkte, die überarbeitet werden müssen. Das Gesetz über Ausbildungsbeiträge soll daher einer Totalrevision unterzogen und den Bestimmungen des Stipendienkonkordats angeglichen werden. Ein Beitritt zum Konkordat ist nicht vorgesehen, damit der Kanton über den Nachvollzug künftiger Änderungen weiterhin frei entscheiden kann.

Auch die kantonale Verordnung zum Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht soll einer Revision unterzogen werden. Anlass dazu bildet der Umstand, dass einzelne Alphütten den Sennen nicht zur Verfügung stehen, obschon dies betrieblich notwendig wäre. Um in solchen Fällen Gegensteuer geben zu können, soll die Verordnung zum Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht revidiert werden. Pachtverträge für Alpen sollen künftig der Genehmigung durch die Bodenrechtskommission unterliegen.

Die Standeskommission hat die Entwürfe für eine Revision des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge und für eine Revision der Verordnung zum Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht samt Botschaften bis nach den Sommerferien den Bezirken, Gemeinden, Gruppierungen und politischen Parteien zur Vernehmlassung zugestellt. Die Unterlagen können online eingesehen werden.

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