Gestützt auf die vom Bundesrat am 19. August 2020 erlassene Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM, SR 531.32), haben die Kantone für die Sicherstellung der Wasserversorgung im Fall einer schweren Mangellage zu sorgen. Weiter hat der Bund die Betreibenden von Wasserversorgungsanlagen verpflichtet, je ein Konzept zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen zu erstellen und der zuständigen kantonalen Stelle zur Genehmigung vorzulegen. Die Energie- und Wasserversorgung Appenzell hat ein diesbezügliches Konzept für ihr Versorgungsgebiet erstellt und der Standeskommission eingereicht. Die Standeskommission hat dieses genehmigt.
Appenzell | 23.02.2024 | 14:30 Uhr
Rk
Genehmigung des Konzepts zur Trinkwasserversorgung
Die Standeskommission hat, wie sie mitteilt, das von der Energie- und Wasserversorgung Appenzell erarbeitete Konzept zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen genehmigt.