Bei der Prüfung durch den Kanton wurde festgestellt, dass der am 20. September eingereichte Richtplan die Vorgaben des Baugesetzes erfüllt, die Innenentwicklungsstrategie mit dem geforderten Inhalt und der separate Richtplan Fuss- und Wanderwege vorliegen. Die aus der Vorprüfung verlangten Anpassungen wurden umgesetzt und die öffentliche Mitwirkung erfolgte, teilte die Gemeindekanzlei mit.
Bauliche Entwicklung aufzeigen
Die Redimensionierung/Reduktion der Bauzone um 0,7 ha erfolgte laut Mitteilung vorgängig. Der Gemeinderichtplan zeigt gemäss Art. 17 BauG in den Grundzügen als Planungsziel, wie sich das Gemeindegebiet längerfristig räumlich entwickeln soll.
Der sorgsame Umgang mit vorhandenem Bauland oder bestehenden Bauten, durch Förderung der verdichteten Bauweise in der Innenentwicklung, ist eine der wichtigsten Anpassungen. Dass in Hundwil ein grosser Anteil der Bevölkerung ausserhalb des Siedlungsgebietes und auch ausserhalb der Bauzone wohnt, ist eine Tatsache, die bestätigt wird. Die fachliche Unterstützung erfolgte durch ERR Raumplaner AG, St. Gallen. Die interne Ortsplanungskommission befand darüber als vorberatendes Gremium des Gemeinderates.
Kosten- und zeitintensive Arbeit
Die Ortsplanungsrevision ist eine vorgegebene, jedoch extrem kosten- und zeitintensive Aufgabe für die Gemeinde. Aktuell ist ergänzend die Umsetzung und Überarbeitung des Zonenplans und des Baureglements in Arbeit.
Mit der Erledigung der geforderten Auszonungen, welche zeitnah umgesetzt wurden, und dem raschen Anpacken der Revision Ortsplanung hat die Gemeinde Hundwil ein Zeichen gesetzt, um möglichst rasch handlungsfähig zu sein und Bautätigkeiten, wie mit dem Gebiet Katzenbühl, zu ermöglichen.
Die Unterlagen zum revidierten Gemeinderichtplan sind auf der Homepage der Gemeinde Hundwil (www.hundwil.ch) einsehbar.