Gemeinderichtplan in Kraft gesetzt

Nach der Genehmigung der Grundlagen durch den Ausserrhoder Regierungsrat sollen nun Zonenplan, Baureglement usw. überarbeitet werden.

  • (Symbolbild: Bigstock)

    (Symbolbild: Bigstock)

Die Arbeiten für die neue Gemeinderichtplanung in Wald – ein Dossier, an dem viele Expertinnen und Experten sowie Verantwortliche aus der Gemeinde (insbesondere die Mitglieder der Raumplanungskommission) mitgearbeitet haben – wurden unter der Leitung von Edith Beeler im November 2020 aufgenommen. Nachdem der Regierungsrat die Grundlagen am 19. Dezember 2023 genehmigt hatte, konnten diese vom Gemeinderat Wald am 12. Februar 2024 in Kraft gesetzt werden. Die Gemeinderichtplanung umfasst den Plan 1:5000 vom 25. September 2023, den Richtplantext vom 25. September 2023, den Planungsbericht vom 25. September 2023, die Strategie Siedlungsentwicklung nach innen, das Entwicklungskonzept vom 25. September 2023 und zuletzt den Gemeinderichtplan «Fuss- und Wanderwege».

Damit diese Grundlagen in der Praxis anwendbar seien, müssten Zonenplan, Baureglement usw. überarbeitet werden. Diese Aufgaben würden nun angegangen, so heisst es in einer Gemeindemitteilung.

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