Die Gemeinde hatte zu Beginn des Jahrs 2022, zusammen mit der Elektra-Rechnung die Rechnung für die neuen Abfallgrundgebühren verschickt – ohne zuvor die neue Gebühr dem Preisüberwacher zur Begutachtung zu unterbreiten, was Pflicht ist. Dagegen wurde im Januar Einsprache erhoben. Kritisiert wurde unter anderem, dass Heime und Betriebe mit Hunderten von Bewohnern nicht gebührenpflichtig sein sollten und dass Einwohnende zum Teil bis zu 750 Meter weit zum nächsten Unterflurcontainer gehen oder fahren.
Die Gemeinde schreibt: «2021 wurde erstmalig die Abfallgrundgebühr von Fr. 51.70 inklusive Mehrwertsteuer pro Wohneinheit und Kalenderjahr erhoben. Die Gebühr soll insbesondere die Kosten für die Separatensammlung (Wertstoffsammelstelle), Infrastruktur und die Realisierung der Unterflurbehälter auf dem gesamten Gemeindegebiet decken und ist im Abfallreglement der Gemeinde aus dem Jahr 2016 geregelt. Beim Gemeinderat wurde eine Einsprache erhoben. Fälschlicherweise wurden die entsprechenden Unterlagen beziehungsweise der Tarif für die Abfallgrundgebühr vor definitivem Erlass durch den Gemeinderat der Preisüberwachung nicht zur Stellungnahme eingereicht. Der Gemeinderat bedauert dieses Versäumnis und entschuldigt sich in aller Form. Er hat die Unterlagen beziehungsweise den Tarif für die Abfallgrundgebühr am 8. März 2022 zuhanden der Preisüberwachung verabschiedet und anschliessend zur Prüfung eingereicht.»