Der Gemeinderat hat im November 2022 die reduzierte Wintersportzone erlassen und zur Genehmigung beim Kanton eingereicht. Dagegen sind zwei Rekurse eingegangen. Der Regierungsrat hat nun diese beiden Rekurse gutgeheissen und entsprechend die reduzierte Wintersportzone nicht genehmigt, teilte die Gemeindekanzlei mit. Er bemängelt insbesondere die Interessenabwägung der vielen gegenläufigen privaten und öffentlichen Interessen. Der Gemeinderat bedauert diesen Entscheid sehr. Trotz dem Gutheissen der Beschwerden hält der Regierungsrat allerdings eine Genehmigung bei einer sorgfältigeren Interessenabwägung weiterhin für möglich, hiess es in der Mitteilung weiter.
Lange Skisport-Tradition
Der Gemeinderat hat sich seit dem Entscheid des Regierungsrates intensiv mit dem weiteren Vorgehen in diesem Geschäft befasst. Er hat verschiedene Varianten geprüft und kommt zum Schluss, dass weiterhin eine Wintersportzone erhalten bleiben soll. Dabei berücksichtigt er die mehr als hundertjährige Tradition des Skisports in Trogen und gleichermassen die durch den Klimawandel verursachten Veränderung der Rahmenbedingungen. Die neue Wintersportzone soll allerdings nur noch nördlich der Astwaldstrasse zu liegen kommen. Der Gemeinderat verspricht sich mit diesem pragmatischen Vorschlag weniger Konflikte mit anderen Interessen.
Mehrere Varianten geprüft
Weitere Varianten, die der Gemeinderat geprüft hat, umfassten eine erneute Eingabe der reduzierten Wintersportzone mit einer noch ausführlicheren Interessenabwägung, eine Verkleinerung der Zone auf zwei Korridore im oberen Teil des Hanges oder eine komplette Aufhebung eines für den Wintersport ausgeschiedenen Gebietes. Die ersten beiden der erwähnten Varianten wurden verworfen, da mindestens ein Teil der Einsprechenden keine Wintersportzone mehr auf ihren Grundstücken wünscht. Dies wird auch durch einen Antrag aus dem Jahr 2017 belegt, der die komplette Aufhebung der Wintersportzone fordert und der bis heute besteht.
Für den Gemeinderat ist es laut Mitteilung absehbar, dass für die Verhinderung einer Wintersportzone im oberen Teil des Hanges jedes zur Verfügung stehende Rechtsmittel ausgeschöpft würde. Damit würde kurz- bis mittelfristig jegliche Nutzung der Wintersportzone verunmöglicht werden. Eine Neuerrichtung einer Wintersportzone an einem anderen Ort auf dem Gemeindegebiet kommt für den Gemeinderat kurzfristig ebenfalls nicht in Frage, die dafür notwendigen Voraussetzungen (u.a. Einwilligung der Grundstücksbesitzenden, Auflagen des Kantons, etc.) stellen derzeit zu hohe Hürden dar.
Eine «konstruktive Lösung»
Nach einer Analyse der verschiedenen Varianten und dem Abwägen von deren Vor-und Nachteilen ist der Gemeinderat zum Schluss gekommen, dass er die Wintersportzone zwar erhalten, deren Grösse jedoch noch einmal reduzieren möchte. Die zukünftige Wintersportzone soll dementsprechend auf den untersten Teil des Hanges nördlich der Astwaldstrasse verkleinert werden. Damit kann der Gemeinderat einen Beitrag zu einer konstruktiven Lösung in dieser Angelegenheit leisten und auch das bestehende Skilift-Hüsli erhalten.
Das Aufstellen eines Kinderskiliftes oder die Durchführung von Kinderskirennen könnten mit dieser Variante ebenfalls ermöglicht werden. Die Bau- und Planungskommission erhält somit den Auftrag, im Rahmen eines partizipativen Prozesses mit der Bevölkerung im Sinne eines runden Tisches einen neuen Teilzonenplan auszuarbeiten.