Der bestehende Richtplan der Gemeinde Reute stammt aus dem Jahr 1992. Deshalb erarbeitete die Gemeinde letztes Jahr in Zusammenarbeit mit der Bevölkerung ein Siedlungsentwicklungskonzept, welches in groben Zügen skizziert, wohin sich die Gemeinde Reute entwickeln will. Als weitere Grundlage für die neue Richtplanung hat der Gemeinderat auch eine ortsbauliche Entwicklungsstudie erstellen lassen, welche eine mögliche gewünschte Entwicklung des Dorfteiles aufzeigt. Dabei soll das Baugebiet im Dorf nur minimal ausgedehnt werden und die inneren Verdichtungsmöglichkeiten genutzt werden. Das Baugebiet Mohren soll in seiner Grösse belassen werden. Im Schachen ist eine Verlegung des Baugebietes von unterhalb nach oberhalb der Kantonsstrasse angedacht. Diese Ansatzpunkte werden vom Planungsamt begrüsst und seien die richtige Reaktion auf das neue Raumplanungsgesetz RPG.
Zusammenfassend stellt das Planungsamt fest, dass die vorgesehene Richtplanung sehr gründlich erarbeitet worden sei und eine gute planerische Basis lege. Die Gemeinde habe sich intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt und auch die verschiedenen Problemfelder der Gemeinde differenziert angeschaut. Da jedoch die Auswirkung der Umsetzung von RPG 1 im Rahmen des kantonalen Richtplans noch unklar sei, könne das Planungsamt zu den Bauzonenkapazitäten noch keine verbindlichen Antworten geben. Folglich könne zur Zeit auch keine Genehmigung der kommunalen Richtplanung in Aussicht gestellt werden.
Nach der Vorprüfung sollte der Richtplan eigentlich der öffentlichen Volksdiskussion unterbreitet werden. Das Planungsamt empfiehlt der Gemeinde jedoch, mit der Volksdiskussion zuzuwarten, bis der kantonale Richtplan überarbeitet ist und die kommunale Richtplanung darauf ausgerichtet werden konnte.
Der Gemeinderat hat vom Vorprüfungsbericht Kenntnis genommen und beschlossen, die Weiterbearbeitung zu sistieren, bis die kantonale Richtplanung erarbeitet ist.
Reute | 27.08.2014 | 09:10 Uhr
GK
Gemeinderat sistiert Weiterbearbeitung
Im April 2014 verabschiedete der Gemeinderat die revidierte kommunale Richtplanung zu Handen der kantonalen Vorprüfung. Im Vorprüfungsbericht vom Juli 2014 wird die Richtplanung grundsätzlich gelobt, eine Genehmigung kann aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden.