Der Gemeinderat Heiden hat im laufenden Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Steuergesetzes eine Stellungnahme zuhanden des Kantons eingereicht. Die weitgehend formellen Anpassungen, welche den Nachvollzug des Bundesrechts bezwecken, werden begrüsst.
Die vorgeschlagene Änderung des Verteilschlüssels der Steuern der juristischen Personen wird hingegen entschieden abgelehnt. Der Gemeinderat Heiden ist über das Vorgehen des Kantons irritiert. Die vorgeschobene Argumentation bezüglich einer mutmasslichen Besserstellung beim nationalen Finanzausgleich (NFA) steht in keinem Verhältnis zu den Mehreinnahmen, welche der Kanton durch die Änderung des Verteilschlüssels einnimmt.
Eine Änderung des bewährten und tarierten Einnahmeverhältnisses kann nur mit einer gleichzeitigen Anpassung der Aufgaben-/Lastenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden einhergehen.
Ebenfalls wird die seit Jahren geforderte gesetzliche Anpassung von Artikel 157 bezüglich der Einsicht in die Steuerakten in der aktuellen Revision vermisst. Die Gemeinden würden keinerlei Informationen über die Steuerdaten ihrer natürlichen und juristischen Personen erhalten, wie der Gemeinderat Heiden in seiner Mitteilung von heute Mittwoch weiter schreibt. Das verunmögliche eine angemessene Berücksichtigung in der Budgetierung. Der Gemeinderat fordert eine griffige Lösung, welche der Gemeinde eine adäquate Einsicht, unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, ermöglicht.
Heiden | 23.03.2022 | 14:50 Uhr
gk
Gemeinderat Heiden fordert Einsicht in Steuerdaten
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden plant eine Teilrevision des Steuergesetzes. Die für die Gemeinden nachteilige Anpassung des Steuerverteilschlüssels wird vom Gemeinderat Heiden in der Vernehmlassung abgelehnt. Dafür wird gefordert, dass eine Einsicht in Steuerdaten möglich sein muss.