Gemeinderat hat Energiefonds geäufnet

Rechnung der St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke AG (SAK) ab 1. Januar 2013 neu mit «Abgaben an die Gemeinden».

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Die SAK haben aufgrund fehlender Gesetzgebung die Einforderung und Auszahlungen von freiwilligen Zuwendungen an die Gemeinden per Ende 2011 eingestellt. Das neue kantonale Strassengesetz, das am 1. Januar 2010 in Kraft trat, stellt es den Gemeinden frei, für den gesteigerten Gemeingebrauch ihrer Strassen und Anlagen eine Abgabe zu erheben. Dies bietet nun die rechtliche Grundlage zur Wiedereinführung dieser Gebühren in der Höhe von 0.6 Rp./kWh ab dem 1. Januar 2013. Im Gegenzug erhalten die SAK eine Pauschalbewilligung für den Bau, den Unterhalt und die Erweiterung ihrer Rohr- und Kabelanlagen im üblichen Rahmen. Die Gemeinde Teufen wird diese Abgabe vollumfänglich an die Bevölkerung, zur Unterstützung privater Energieprojekte, zurückfliessen lassen. Zu diesem Zweck hat der Gemeinderat einen Energiefonds geäufnet.

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