Gemeinderat erlässt Archivordnung

Laut kantonalem Archivgesetz müssen die Ausserrhoder Gemeinden ein Benützungsreglement erlassen.

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Dies hat der Gemeinderat Heiden mit der ab 1. Juli 2014 in Kraft tretenden Archivordnung gemacht. Zudem hat er ein Benützungsformular erstellt und die Gemeindekanzlei als zuständige Stelle eingesetzt.

Die neu in Kraft tretende Archivordnung wurde gestützt auf das kantonale Archivgesetz erlassen, welches ein Benützungsreglement für die Gemeindearchive verlangt. Die Archivordnung der Gemeinde Heiden tritt ab 1. Juli 2014 in Kraft. Zudem hat der Gemeinderat Heiden ein Benützungsformular standardisiert. Mit diesem dürften 95 % aller Benützungsanfragen mit wenig Aufwand abgewickelt werden. Als zuständige Stelle wurde die Gemeindekanzlei bestimmt, welches insbesondere auch für die Genehmigung der Anträge zuständig ist.

Die Archivordnung und das Benützungsformular können jederzeit auf der Homepage der Gemeinde Heiden eingesehen und heruntergeladen werden.

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