Gemeinderat besteht auf Standort Heiden im Spitalgesetz

Der Gemeinderat hat sich intensiv mit der Teilrevision befasst und verlangt, dass der Standort Heiden im Gesetz erhalten bleibt. Neben kleineren Präzisierungen muss ebenfalls klar festgehalten werden, dass im Spital Heiden eine Grund- und Notfallversorgung angeboten wird.

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Der Regierungsrat hat das SVARG überarbeitet und den teilrevidierten Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Der Gemeinderat hat sich intensiv mit den beantragten Neuerungen befasst und in seiner Stellungnahme einige Präzisierungen eingereicht. Im Wesentlichen setzt er sich jedoch dafür ein, dass der Standort Heiden und seine Grund- und Notfallversorgung zwingend im Gesetz erhalten bleiben.
Das Spital Heiden leistet im öffentlich-rechtlichen Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVAR) als Arbeitgeber von über 200 Mitarbeitenden in Heiden einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung der Ausserrhoder Bevölkerung im Vorderland und angrenzender Gemeinden. Zusätzlich ist das Spital auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Bezug auf die regionalen Lieferanten und Dienstleister. Auch die mit über 12000 Unterschriften eingereichte Petition an den Regierungsrat zeigt die hohe Verbundenheit der Einwohner von Heiden und Umgebung mit ihrem Spital.

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