Gemeindebeiträge an Photovoltaikanlagen

Zur Förderung der alternativen Energiegewinnung hat der Gemeinderat ins Budget 2013 einen Betrag von maximal 20'000 Franken eingestellt.

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Dieser soll der Ausrichtung von Gemeindebeiträgen an den Neubau von Photovoltaikanlagen dienen. Alle bauwilligen Grundeigentümer sind zur Einreichung eines entsprechenden Bau- und Beitragsgesuches eingeladen. Die Beiträge werden nach einer auf die Anlagen-Grösse ausgerichteten Skala zugeteilt. Für Anlagen bis zu einer Leistung von 10 kWp werden 100 Franken pro kWp ausgerichtet. Bei Anlagen zwischen 11 bis 20 kWp liegt der Ansatz bei 150 Franken; bei solchen zwischen 21 bis 30 kWp steigt der Ansatz auf 200 Franken. Für Anlagen über 31 kWp gilt der Ansatz von 250 Franken. Beiträge werden jedoch nur solange zugesichert bzw. ausgerichtet, als die maximale Beitragssumme nicht überschritten ist. Alle Gesuche sind an das Bausekretariat einzureichen. Dort sind auch weitere Auskünfte erhältlich.

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