Die Gemeinde hat gemäss Baugesetz dafür zu sorgen, dass Bauzonen durch geeignete Massnahmen ihrer Bestimmung zugeführt werden. Dies gilt auch für gemeindeeigene Grundstücke, teilte die Gemeindekanzlei mit. Seit vier Jahrzehnten befindet sich das Grundstück im Besitz der Gemeinde. Es ist höchste Zeit, diese Fläche einer Bebauung zuzuführen. Das Grundstück befindet sich mehrheitlich in der Gewerbezone zwei und bietet somit ausreichend Platz für einen Betrieb, hiess es weiter.
Von Ortsplanung nicht betroffen
Gewerbezonen sind von der Ortsplanungsrevision, bezogen auf die geforderten Zuweisungen zum Nichtbaugebiet, nicht betroffen. Der kantonale Richtplan gibt für Walzenhausen vor, 4.4 Hektare Wohn- und Wohn-Gewerbemischzonen, auszuzonen. Die Zuweisung von Gewerbezonen zum Nichtbaugebiet entlastet die Gemeinde somit nicht bei der Erreichung der Zielvorgabe. Das Grundstück ist sodann innert nützlicher Frist mit angemessener Ausnützung zu überbauen.
Weitere Entwicklung anstossen
Die Gemeinde hat keinen Eigenbedarf. Das Grundstück wird mit Unterstützung der Cristuzzi Immobilien-Treuhand AG in den nächsten Wochen zum Verkauf angeboten. Der Gemeinderat erhofft sich mit dem Verkauf und der Überbauung weitere Entwicklungen im umfassenden Gewerbegebiet «Gaismoos» anzustossen, so die Mitteilung.