Gemeinde übernimmt Obere Schulhausstrasse

Planungskommission und Gemeinderat haben die Bedeutung der Oberen Schulhausstrasse für die spätere Erschliessung des «Übrigen Gemeindegebiets Rüti» erkannt.

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Die Obere Schulhausstrasse zweigt von der Schulhausstrasse ab und gabelt sich in zwei Strassenäste auf. Der obere erschliesst anstossende Grundstücke sowie künftig die Parzelle Nr. 1582. Der untere dient der (Schul-)Wegverbindung zur Rütiholzstrasse, der Erschliessung der südlich anstossenden Liegenschaften und von zwei überbauten Grundstücken im Rütiberg.
Planungskommission und Gemeinderat haben die Bedeutung der Oberen Schulhausstrasse für die spätere Erschliessung des «Übrigen Gemeindegebiets Rüti» erkannt. Das öffentliche Interesse an der Übernahme der Oberen Schulhausstrasse ist mit der im Quartierplan festgeschriebenen Erschliessung des künftigen Baugebiets Rüti (ÜG) gegeben.
Der Gemeinderat hat dem Antrag der Baukommission zur entschädigungslosen Übernahme des oberen Strassenastes der Oberen Schulhausstrasse unter gewissen Voraussetzungen zugestimmt und die Baukommission mit der Umsetzung beauftragt.

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