Gemeinde Trogen passt Mietvertrag an

Im Mietverhältnis zwischen der Gemeinde Trogen und der Kantonsschule Trogen wird eine Anpassung der Kündigungsfrist vorgenommen.

  • Symbolbild: bigstock

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Wegen der Raumnot im Schulhaus Nideren konnte die Gemeinde Trogen in den vergangenen Jahren von der Kantonsschule einen Gruppenraum und zwei Schulzimmer mieten. Nach der Genehmigung des Kredits für die Schulraumerweiterung durch einen Modulbau wird derzeit intensiv an dessen Realisierung gearbeitet. Vorgesehen ist, dass der Erweiterungsbau auf Beginn des Schuljahres 2023/24 bezugsbereit ist. Im gegenseitigen Einvernehmen haben die Kantonsschule und die Gemeinde Trogen den noch laufenden Mietvertrag bezüglich Kündigungsbestimmungen geändert. Statt wie bisher jährlich kann der Mietvertrag von beiden Parteien jeweils unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten neu halbjährlich jeweils auf Ende eines Schulsemesters gekündigt werden.

Mit dieser Vertragsanpassung wäre es möglich, im Falle von eintretenden Verzögerungen beim Bau der neuen Schulräume das Mietverhältnis für die Schulräume in der Kantonsschule Trogen semesterweise weiterzuführen. Der Gemeinderat dankt der Kantonsschule für das Entgegenkommen.

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