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Gemeinde Bühler muss zahlen

Im seit 2009 dauernden Adressenstreit in Bühler hat das Bundesgericht die Beschwerden der Rekurrenten teilweise gutgeheissen. Die Gemeinde muss sie entschädigen. Die Adressen bleiben bestehen.

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In der letzten Runde des Adressen-Zoffs ging es längst nicht mehr um die Adressen, sondern nur darum, wer die Kosten zu tragen hat. Das oberste Gericht entschied: Die Gemeinden muss die Rekurrenten entschädigen – und nicht andersrum.
Teile des Entscheids des Ausserrhoder Obergerichts von 2013 hob das Bundesgericht auf: Die Gemeinde Bühler muss den beiden Rekurrenten eine Parteientschädigung von je 750 Franken – insgesamt 1500 Franken – bezahlen.
Damit hob das Bundesgericht die vom Obergericht dem Gemeinderat zugesprochene Kostenfolge zulasten der Rekurrenten als «willkürlich» auf. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben.

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