In der letzten Runde des Adressen-Zoffs ging es längst nicht mehr um die Adressen, sondern nur darum, wer die Kosten zu tragen hat. Das oberste Gericht entschied: Die Gemeinden muss die Rekurrenten entschädigen – und nicht andersrum.
Teile des Entscheids des Ausserrhoder Obergerichts von 2013 hob das Bundesgericht auf: Die Gemeinde Bühler muss den beiden Rekurrenten eine Parteientschädigung von je 750 Franken – insgesamt 1500 Franken – bezahlen.
Damit hob das Bundesgericht die vom Obergericht dem Gemeinderat zugesprochene Kostenfolge zulasten der Rekurrenten als «willkürlich» auf. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben.
Bühler | 17.01.2014 | 09:56 Uhr
mw
Gemeinde Bühler muss zahlen
Im seit 2009 dauernden Adressenstreit in Bühler hat das Bundesgericht die Beschwerden der Rekurrenten teilweise gutgeheissen. Die Gemeinde muss sie entschädigen. Die Adressen bleiben bestehen.