«Geistheiler» kommt in den Knast

Ein 29-jähriger Geistheiler muss wegen gewerbsmässigen Betrugs ins Gefängnis.

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Das Bezirksgericht Appenzell verurteilte den vorbestraften Mann am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Der nach aufwändigen Ermittlungen letztlich geständige «Heiler» anerkannte alle Zivilansprüche seiner Opfer von über 250 000 Franken, sowie Verfahrenskosten von rund 32 000 Franken. Er wurde in einem abgekürzten Verfahren verurteilt. Das Gericht stimmte dem von der Staatsanwaltschaft beantragen Strafmass von vier Jahren Freiheitsentzug zu.
Die 19 Geschädigten, die auf das «Medium» hereingefallen waren, stammen aus der ganzen Schweiz – aus den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Graubünden, St. Gallen, Zürich, Bern, Zug, Luzern, Wallis, Freiburg, Tessin und Basel-Stadt.
Schon 2007 war der illegal in die Schweiz eingereiste «Heiler» im Kanton Waadt wegen gleicher Delikte zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Auf einem Hafturlaub war er getürmt. Deshalb muss er zusätzlich eine Reststrafe von rund einem Jahr absitzen.
Der Mann und unbekannte Mittäter hatten sich 2009 und 2010 in Inseraten unter den Namen Kader, Oskar, Bebeto, Oumar, Baber und Issa als «Heiler» und «Medium» angepriesen. Als «grosses Medium» und «Hellseher» pries sich der Mann aus Guinea an, als Spezialist für die Lösung «diskreter Probleme» in Liebe, Lotto, Glück, Gesundheit und schnelle Rückkehr der Person, die Sie lieben»: «Resultat ist 100 Prozent garantiert.» Seine Masche war, sich Geld und vor allem Gold zum «Beten» leihweise aushändigen zu lassen. Geld und Gold verschwanden auf Nimmerwiedersehen.

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