Gegen Beschränkung der Gemeindehoheit

Der Gemeinderat bef¨ürchtet in den Vorschlägen zur Teilrevision des kantonalen Baugesetzes eine Beschränkung der Hoheit der Gemeinden.

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Das bald zehn Jahre alte kantonale Baugesetz entspricht teilweise nicht mehr den heutigen Anforderungen und Ansprüchen, weshalb das BauG teilrevidiert werden soll. Die Gemeinde Schwellbrunn wurde vom Departement Bau und Umwelt im Rahmen einer Konsultation aufgefordert, zu ausgewählten Fragen Stellung zu nehmen.

Der Gemeinderat sieht in der Regionalisierung der Baubewilligungsbehörden eine Beschränkung der Hoheit der Gemeinden. Schwellbrunn hat insbesondere in der Zusammenarbeit mit Waldstatt und Schönengrund gute Erfahrungen gemacht. Weiter spricht sich der Gemeinderat für das Subsidiaritätsprinzip aus. Auch die Schaffung regionaler Baukommissionen erachtet der Gemeinderat als Einschnitt in die Hoheit der Gemeinden. Hingegen befürwortet er die Schaffung eines kantonalen Baureglementes sowie kantonaler Bauvorschriften, spricht sich jedoch für die Einräumung eines Ermessensspielraumes mit Bezug auf die örtlichen Begebenheiten aus.
Der Verkürzung des Rechtsmittelweges um eine Rechtsmittelinstanz steht der Gemeinderat kritisch gegenüber und bezweifelt, dass durch den Wegfall einer Rechtsmittelinstanz wirklich eine zeitliche Verkürzung des Verfahrens resultieren würde. Er bevorzugt aufgrund der Nähe zu den örtlichen Begebenheiten, die erste Instanz für einen allfälligen Rekurs zu bleiben. Ein allfälliger Fehlentscheid der Baukommission könne so noch zeitnah korrigiert werden.

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