Am 1. Oktober 2016 werden verschiedene neue Bestimmungen im Strassenverkehrsgesetz und in entsprechenden Verordnungen in Kraft treten. Unter anderem wird auf diesen Zeitpunkt hin ein neues Gerät zur Messung des Atemalkohols eingeführt. Dies hat der Bundesrat so beschlossen. In diesem Zusammenhang wurden nun die Kosten für die Messung mit dem neuen Atemalkoholmessgerät in den Gebührenkatalog der Kantonspolizei aufgenommen. Diese Anpassung wurde vorgängig mit den umliegenden Kantonen abgesprochen.
Die Tarife aus dem Jahr 2005 wurden auch in weiteren Punkten dem heutigen Umfeld angepasst, insbesondere im Vergleich mit den anderen Kantonen des Ostschweizer Polizeikonkordats.