Wie die Standeskommission mitteilt, hat sie hat auf Antrag der Hof Weissbad AG beschlossen, für das Parkieren auf den Parzellen Nummern 125, 685, 692, 705, 755, 811, 1066 und 1252, alle Grundbuchkreis Schwende, eine Gebührenpflicht einzuführen. Um den lokalen Bedürfnissen angemessen Rechnung zu tragen, wird im Standeskommissionsbeschluss über das gebührenpflichtige Parkieren eine neue Parkplatzkategorie eingeführt. Für diese gelten folgende Gebühren: bis 90 Minuten fix drei Franken, 90 Minuten bis vier Stunden drei bis sechs Franken und vier bis 24 Stunden sechs bis neun Franken. Die Teilrevision des Standeskommissionsbeschlusses tritt auf den 1. November 2024 in Kraft. Die Signalisation der Gebührenpflicht wird durch das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement angeordnet.
Appenzell/Weissbad | 18.10.2024 | 13:20 Uhr
Rk
Gebührenpflicht auf Parkplätzen beim Hof Weissbad
Die Parkplätze der Hof Weissbad AG werden häufig durch Fahrzeuge von Personen belegt, die nichts mit dem Hotelbetrieb oder der Klinik zu tun haben. Dies hat zur Folge, dass Hotelgäste, Patientinnen und Patienten sowie Besuchende zunehmend weniger Parkplätze vor Ort finden.