Damit werde einer möglichst ausgeglichenen Stimmkraft Rechnung getragen. Anzustreben sei, dass das neue Verteilverfahren unbedingt bereits für die Gesamterneuerungswahlen 2015 zu Anwendung gelangt, schreibt der Gemeinderat weiter. Im Weiteren wird vorgeschlagen, dass die Verteilung auf die jeweiligen Gesamterneuerungswahlen – also alle vier Jahre – überprüft wird.
Im Zusammenhang mit den Rücktrittsfristen aus kantonalen und kommunalen Behörden erklärt sich der Gemeinderat mit der Motion von Kantonsrat Edgar Bischof einverstanden, die Rücktrittsfristen aus den kantonalen und kommunalen Behörden um zwei Monate, auf den 30. September, vorzuverlegen. Gerade im Hinblick auf die jeweiligen kantonalen Wahlen im Februar/März sei dies unabdinglich.