Das CVP-Modell für eine weiterhin 7-köpfige Regierung besteht aus folgenden Elementen: 7 Mitglieder im Vollamt, moderate Anpassung der Besoldung, Abschaffung der heutigen Altersbeschränkung, Verzicht auf die Einführung einer Amtszeitbeschränkung, Wahl des Landammanns durch den Regierungsrat mit einer Amtsdauer von einem Jahr, wobei eine Wiederwahl unbeschränkt möglich sein soll. Aus CVP-Sicht sprechen die folgenden Argumente für eine Beibehaltung der heutigen Sitzzahl: Bessere Vertretung der verschiedenen Regionen, Parteien und gesellschaftlichen Gruppierungen, höhere Präsenz in der Öffentlichkeit und damit mehr Bürgernähe, mehr und bessere Kontakte zur Verwaltung, zum Kantonsrat und zur Bevölkerung, der Vorteil der kurzen Wege bleibt erhalten sowie grösseres Reservoir an beruflichen und gesellschaftlichen Erfahrungen.
Die CVP schlägt dem Regierungsrat vor, gleichzeitig zwei weitere Teilrevisionen der Kantonsverfassung in Angriff zu nehmen, nämlich die Streichung der Gemeindenamen aus der Kantonsverfassung (Art. 2) sowie die Einführung des fakultativen Finanz-Referendums. Da zu beiden Themen ein dringlicher Handlungsbedarf ausgewiesen ist, bringt die zeitliche Etappierung – vom Regierungsrat so geplant – verschiedene Nachteile, nämlich einen zusätzlichen administrativen Aufwand für mehrere obligatorische Volksabstimmungen innert weniger Jahre, Mehraufwand für den Kanton, die Gemeinden und die Verwaltung sowie inhaltlich das zeitliche Hinausschieben von dringenden Reformen.