Fünf Bahnübergänge werden saniert

Die Bahnübergänge, welche den gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen, sind bis Ende 2014 aufzuheben oder zu sanieren.

  • Kein Bild vorhanden.

    Kein Bild vorhanden.

Für Teufen liegen bis dato keine Plangenehmigungen vor, weil beim Bundesamt für Verkehr grössere Engpässe bei der Abwicklung der Plangenehmigungsverfahren bestehen.

Aus diesem Hintergrund sieht der Bundesrat per 1. November 2014 eine Änderung der Übergangsbestimmungen vor. Unter anderem sind an Bahnübergängen mit ungenügenden Sichtverhältnissen unverzüglich alle verhältnismässigen risikoreduzie-renden Massnahmen zu ergreifen. Für diese Massnahmen ist kein Gesuch beim Bundesamt einzureichen.
Mit Schreiben vom 22. Oktober 2014 informieren die Appenzeller Bahnen den Gemeinderat über die vorgezogene Sanierung der Bahnübergänge in der Gemeinde Teufen. Für die Appenzeller Bahnen liegt es nahe, diejenigen Bahnübergänge, bei welchen keine Einsprachen bestehen, nach Auflageprojekt vorzeitig zu sanieren – also vor Vorliegen der rechtskräftigen Plangenehmigung des Bundesamtes für Verkehr.
In der Gemeinde Teufen betrifft dies fünf Bahnübergänge zwischen der Hauptstrasse 110 und 122 in Niederteufen.

Für diese fünf Bahnübergänge treffen die Voraussetzungen für eine vorgezogene Sanierung zu. Die Appenzeller Bahnen haben die Arbeiten deshalb bereits aufgenommen.

Weitere Artikel